Hallo,
mein Mann möchte innerhalb der ersten 12 Monate 2 Monate Elternzeit nehmen. Diese möchte er gesplittet nehmen, d.h. einen Monat unmittelbar nach der Geburt und einen weiteren Monat ein halbes Jahr später.
Wie beschreibt er dies nun optimaler Weise im Elternzeitantrag? Für den ersten Monat '4 Wochen ab Geburt'? Und für den Folgemonat? Wir kennen den Geburtstermin des Babys ja noch nicht.
Vielen Dank im Voraus.
Summer 2020
von
Summer2020
am 10.12.2019, 20:10
Antwort auf:
Gesplittete Elternzeit Vater Elternzeitantrag
Hallo,
1. Er nimmt nicht 4 Wo, sondern ein Monat das ist ein Unterschied. Um das Geld zu bekommen, muss er zwei Monate nehmen.
2. Es sind zwingend Lebensmonate - und so kann er es auch in den Antrag schreiben. Mit dem voraussichtlichen ET
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 12.12.2019
Antwort auf:
Gesplittete Elternzeit Vater Elternzeitantrag
in lebensmonaten. er möchte den 1. lebensmonat und den 7 lebensmonat. wenn dann die geburtsurkunde da ist legt ihr mit daten nach.
von
mellomania
am 10.12.2019, 20:25
Antwort auf:
Gesplittete Elternzeit Vater Elternzeitantrag
Hi, mellomania hat einen wichtigen Punkt genannt: fürs Elterngeld braucht ihr die Lebensmonate und nicht einfach '4 Wochen ab ...."
von
drosera
am 11.12.2019, 01:38