Liebe Frau Bader, liebe Mamas ;)
ich habe eine Frage zur Berechnung des Elterngeldes. Zur Beantragung wird im Formular nach meinem Nettogehalt gefragt. Um welches Netto handelt es sich hier tatsächlich? Meine Firma bietet ein Programm an, in welchem ein Teil des Netto-Entgelts nicht ausgezahlt wird, sondern direkt in Aktien investiert wird. Somit finden sich auf meiner Abrechnung zum Einen "Gesetzliches Netto" (fiktive 2000 Euro), zum Anderen "Auszahlungsbetrag" (fiktive 1500 Euro).
An welchem der beiden Beiträge bemisst sich das Elterngeld? Sollte es der Auszahlungsbetrag sein, müsste ich das Aktienprogramm schnellstmöglich verlassen, aber ist das Sinn der Sache? Ich könnte die 500 Euro ja theoretisch auch jeden Monst privat in Aktien investieren.
Vielen Dank!
von
SarahRose44
am 29.01.2019, 20:42
Antwort auf:
Gesetzliches Netto vs Auszahlungsbetrag
Hallo,
es wäre das gesetzliche netto. Aber eigentlich ist das egal, denn die Elterngeldstelle berechnet vom brutto unter Abzug bestimmter Positionen selber das netto aus.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 31.01.2019
Antwort auf:
Gesetzliches Netto vs Auszahlungsbetrag
Dein Netto ist nur ein Orientierungsbetrag für dich.
Tatsächlich errechnet sich das Elterngeld so:
Das steuerpflichtige laufende Brutto (ohne Weihnachts-, Urlaubsgeld sowie Provisonen und allem anderen, das als sonstiger Bezug versteuert wird) der maßgeblichen 12 Monate wird addiert und dann durch 12 geteilt.
Dieses durchschnittliche Brutto wird dann mit der Steuerklasse versteuert, die in den 12 Monaten am häufigsten vorkam. Dann werden noch pauschale Sozialabgaben abgezogen, wodurch ein fiktives durchschnittliches Elterngeldnetto entsteht.
Dieses fiktive Netto ist dann die Grundlage deines Elterngeldes.
Und das kann je nach Situation sehr weit von dem Netto abweichen (in beide Richtungen), das auf deiner Abrechnung steht.
von
Dojii
am 30.01.2019, 07:43