Gesetzliche Regelungen - Erzieherin in Jugendhilfeeinrichtungen

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Gesetzliche Regelungen - Erzieherin in Jugendhilfeeinrichtungen

Sehr geehrte Frau Bader, Seit kurzem weiß ich, dass ich schwanger bin. Bevor ich es meinem Arbeitgeber mitteile, möchte ich gerne ein paar gesetzliche Regelungen klären. Ich bin Erzieherin und arbeite Vollzeit in einer stationären Jugendhilfeeinrichtung mit Jugendlichen, die zum Teil wegen Körperverletzung vorbestraft sind. Ich arbeite im Schichtdienst (mit Tag- und Nachtdiensten, ab 23 Uhr gibts Nachtbereitschaften, am Wochenende bis zu 25-Stundendiensten). Meist bin ich allein im Dienst, evtl. noch mit einer Praktikantin. Nun meine Fragen: Darf der Arbeitgeber mir auf meinen Wunsch erlauben, dass ich weiterhin nachts arbeite, oder muss er sich an die Regelungen des Mutterschutzgesetzes halten? Darf ich weiterhin alleine Dienst machen? Vielen Dank für Ihre Hilfe. Mit freundlichen Grüßen Luvi

von luvi am 13.05.2012, 08:57



Antwort auf: Gesetzliche Regelungen - Erzieherin in Jugendhilfeeinrichtungen

Hallo, er kann Ärger mit der Aufsichtsbehörde bekommen. Aber reden Sie doch mal mit Ihrem FA über ein BV. Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 14.05.2012



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