Gesetzliche Regelung bei Minusstunden vor Mutterschutz

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Gesetzliche Regelung bei Minusstunden vor Mutterschutz

Hallo Frau Bader, ich habe noch ein paar Minusstunden (teilweise vor Jahren auf Anweisung für Kurzarbeit entstanden, teils durch früher FA wenn keine Arbeit vorhanden war) und die HR ist der Meinung dass es gesetzlich in Ordnung ist, dass ich diese bis zum Mutterschutz ausgleichen muss, sonst wird mir das vom Gehalt abgezogen oder mit Urlaub verrechnet. Der BR ist allerdings anderer Meinung und sagt zum Einen verlasse ich das Unternehmen nicht und damit ist es eh nicht rechtens. Und selbst wenn es so wäre, ist es Unternehmensrisiko und das dürften sie mir nicht vom Gehalt abziehen. Wer hat recht? Für mich persönlich ist es eine Selbstverständlichkeit, dass ich die Minusstunden noch aufarbeite, aber es wäre interessant zu wissen, was das Gesetz sagt.

von Riolena am 09.07.2013, 11:26



Antwort auf: Gesetzliche Regelung bei Minusstunden vor Mutterschutz

Hallo, entscheidend ist erst einmal, was zu den Minusstunden im Vertrag geregelt ist. Ansonsten lesen Sie bitte einmal hier: http://saar.verdi.de/fachbereiche/gesundheit_soziales/kirchen/minusstunden_verfallen Liebe Grüße, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 10.07.2013



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