Hallo,
meine Frau hat ihren Bescheid über Elterngeld erhalten. Wir haben drei Kinder, die Älteste wird im August 2018 das 6. Lebensjahr vollenden. Da sie sich das Elterngeld über 24 Monate auszahlen lässt, erhält sie ab dem 16. Anspruchsmonat keinen hälftigen Geschwisterbonus, da die Älteste dann das 6. Lebensjahr vollendet hat und die Mittlere auch schon älter als drei Jahre ist. Dies kann ich anhand des Gesetzestextes nachvollziehen, finde es aber eine Ungleichbehandlung. Würde meine Frau sich das Elterngeld als Basiselterngeld auszahlen lassen, würde sie über den gesamten Zeitraum den vollen Geschwisterbonus erhalten. So gehen ihr nun für den 16.-22. Anspruchsmonat insgesamt 7 x 37,50 € verloren.
Ist Ihnen bekannt, dass hier ein Verfahren angängig ist auf welches man im Widerspruch verweisen kann?
Vielen Dank und viele Grüße
Pascal Orth
von
pascal.orth@gmx.de
am 28.08.2017, 17:34
Antwort auf:
Geschwisterbonus nachteilig bei Elterngeld Plus
Hallo,
Nein, von der Problematik habe ich noch nie gehört.
Ich bin auch nicht sicher, dass in der Berechnung so richtig ist. Denn dadurch würde ja tatsächlich derjenige, der Elterngeld Plus wählt, benachteiligt werden.
Gleichwohl kann er sie es sich auf einmal auszahlen lassen.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 29.08.2017
Antwort auf:
Geschwisterbonus nachteilig bei Elterngeld Plus
Keine Ahnung ob das so stimmt, aber warum sollte es unfair sein? Deine Frau kann ja Basisgeld beantragen, wenn sie das möchte. Dann legt ihr eben was zurück.
von
Tina_33
am 28.08.2017, 17:37
Antwort auf:
Geschwisterbonus nachteilig bei Elterngeld Plus
Gibt es den Geschwisterbonus nicht sowieso nur bis zum dritten Geburtstag des Geschwisterkindes? So ist das zumindest hier geregelt. Also euer zweites Kind wird drei heißt ab da kein Anspruch mehr auf Geschwisterbonus unabhängig von der Auszahlungsweise des Elterngeldes.
von
Ally79
am 28.08.2017, 17:59
Antwort auf:
Geschwisterbonus nachteilig bei Elterngeld Plus
Könntet ihr nicht Basiselterngeld beantragen und den vollen Bonus mitnehmen, einfach konsequent die Hälfte auf dem Konto lassen?
Mitglied inaktiv - 28.08.2017, 18:17
Antwort auf:
Geschwisterbonus nachteilig bei Elterngeld Plus
Den Geschwisterbonus gibt es auch bei 2 Geschwistern unter 6 Jahren (das ist natürlich überall so geregelt).
Deshalb sollte die Auszahlung so angepaßt werden, daß möglichst viel davon in die Zeit fällt, wo Kind 1 noch 5 ist.
von
Andrea6
am 28.08.2017, 19:26
Antwort auf:
Geschwisterbonus nachteilig bei Elterngeld Plus
Sehr geehrte Frau Bader,
liebe mithelfende Nutzer,
vielen Dank für Eure Beantwortung meiner Frage und den Tipp stattdessen Basiselterngeld zu beantragen.
Dies kommt jedoch aus folgendem Grund nicht für uns in Frage. Meine Frau hatte nur einen befristeten Arbeitsvertrag, der nunmehr bereits ausgelaufen ist. Aus diesem Grund ist sie derzeit nur solange krankenversichert wie sie Elterngeld bezieht. Da wir derzeit noch nicht wissen wann meine Frau genau wieder arbeiten gehen wird (frühestens jedoch wenn die Kleine 1,5 Jahre alt sein wird, eher später), sind wir mehr oder weniger aus diesem Grund gezwungen das Elterngeld solange wie möglich zu strecken.
Würde meine Frau Basiselterngeld beantragen würden sich dann nur folgende Möglichkeiten nach 12 Monaten ergeben:
1. Eine Versicherung über mich. Da ich als Beamter aber privat versichert bin, wäre eine Versicherung über mich für meine Frau und drei Kinder unbezahlbar.
2. Meine Frau müsste sich arbeitslos melden und wäre hierüber krankenversichert. Kommt nicht in Frage, da sie dann auch eine Arbeit annehmen müsste und nicht mehr so für das Kind da sein könnte.
3. freiwillige Krankenversicherung machen. Würde aber mit monatlich über 150,- € teurer sein als der entgangene halbe Geschwisterbonus von monatlich 37,50 €.
Hat jemand noch eine andere Alternative?
Bzw. meine ausgehende Frage: Ist in der Sache ein Verfahren anhängig? Oder ist wie Frau Bader meint tatsächlich ein Fehler in der Berechnung?
Vielen Dank für Eure Antworten
Pascal Orth
von
pascal.orth@gmx.de
am 13.09.2017, 16:08