Frage: Geschenk für die Lehrerin

Liebe Frau Bader, das ist nun vielleicht nicht ganz Ihr Fachgebiet - aber vielleicht können Sie mir trotzdem helfen. Ich bin Elternsprecherin an der Schule meiner Tochter. Eigentlich gilt ja, dass man Lehrern nichts schenken darf. Zumindest nichts teures oder gar etwas, was einen Geldwert hat. Wie sieht es aus, wenn die Lehrerin sich aber in Mutterschutz verabschiedet? Sie ist ja dann nicht mehr Lehrerin unserer Kinder. Wir schenken ihr also nicht als Eltern ihrer Schüler, sondern als Eltern ihrer ehemaligen Schüler etwas? Ist das ok, oder müssen wir/muss die Lehrerin mit Konsequenzen rechnen? Liebe Grüße Nadine

von MayasMama am 19.05.2015, 10:45



Antwort auf: Geschenk für die Lehrerin

Hallo, ich glaub, dann auch nicht. Schenken sie doch etwas persönliches, was gar nicht einen hohen Wert hat, zum Beispiel ein Fotobuch mit Bildern von den Kindern oder was gemaltes. Je nach Alter der Kinder könnte auch jedes Kind einen Flecken stricken oder häkeln und irgend eine pfiffige Mutter näht das dann als Patchworkdecke zusammen - für das Baby. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 19.05.2015



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