Liebe Frau Bader, das ist nun vielleicht nicht ganz Ihr Fachgebiet - aber vielleicht können Sie mir trotzdem helfen. Ich bin Elternsprecherin an der Schule meiner Tochter. Eigentlich gilt ja, dass man Lehrern nichts schenken darf. Zumindest nichts teures oder gar etwas, was einen Geldwert hat. Wie sieht es aus, wenn die Lehrerin sich aber in Mutterschutz verabschiedet? Sie ist ja dann nicht mehr Lehrerin unserer Kinder. Wir schenken ihr also nicht als Eltern ihrer Schüler, sondern als Eltern ihrer ehemaligen Schüler etwas? Ist das ok, oder müssen wir/muss die Lehrerin mit Konsequenzen rechnen? Liebe Grüße Nadine
von MayasMama am 19.05.2015, 10:45