Hallo Frau Bader,
ich würde gerne wissen, wie es rechtlich aussieht, wenn der Arbeitgeber während des BV das Geschäft aufgibt z.B. weil er in den Ruhestand geht (Keine Insolvenz). Wer zahlt dann den Lohn? Die Krankenkasse? Und in welcher Höhe bzw. wie lange?
Danke für Ihre Mühe.
von
Pippilotta262
am 21.11.2013, 21:53
Antwort auf:
Geschäftsaufgabe während des BV - wer zahlt?
Hallo,
dann müssen Sie sich rechtzeitig bei der Agentur für Arbeit melden und bekommen Arbeitslosengeld. Sie haben dann das Problem, dass sich die Arbeitsämter quer stellen, wenn Sie dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stehen, weil sie ein Beschäftigungsverbot haben.
Liebe Grüße,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 22.11.2013