Geringfügige Beschäftigung in der Elternzeit, was beachten?

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Geringfügige Beschäftigung in der Elternzeit, was beachten?

Guten Tag, Frau Bader! Ich befinde mich seit der Geburt meiner Tochter im August in Elternzeit. Geplant und bewilligt ist diese für 18 Monate. Das Elterngeld lasse ich mir aber über die ersten 12 Monate auszahlen. Beantragt ist dieses als Basiselterngeld. Nun bestehen Überlegungen, bereits nach 12 Monaten wieder eine geringfügige Beschäftigung zu beginnen, dies würde ich jedoch nicht bei meinem Arbeitgeber machen wollen. Dafür würde ich gerne die Elternzeit auf 24 Monate verlängern. Was müsste ich bei dieser Änderung beachten? Ich habe einige Fragen: 1. Ist dieser Plan grundsätzlich möglich? Gibt es Nachteile? 2. Gehe ich richtig davon aus, dass mein Arbeitgeber eine geringfügige Beschäftigung bewilligen müsste? 3. Gehe ich richtig davon aus, dass mein Arbeitgeber die Verlängerung meiner Elternzeit bewilligen müsste? 4. Gibt Nachteile bezüglich des Elterngeldes in Form von Anrechnungen, oder entfallen diese, weil die Zahlung des Elterngeldes bei Beginn einer geringfügigen Beschäftigung abgeschlossen wäre? Vielen Dank im Voraus! Viele Grüße

von Jalea am 12.01.2016, 21:24



Antwort auf: Geringfügige Beschäftigung in der Elternzeit, was beachten?

Hallo, 1. Nein 2. muss gefragt werden, kann aber nur aus wichtigen betrieblichen Grund ablehnen. 3. Ja 4. Nicht nach dem ersten Jahr. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 14.01.2016



Antwort auf: Geringfügige Beschäftigung in der Elternzeit, was beachten?

1. Ja. Ich persönlich würde immer TZ beim normalen AG versuchen um in Kontakt zu bleiben, aber das ist Geschmackssache ;) 2. Ja. (BEEG §15(4)) 3. Eigentlich muss man sich nach BEEG §16(1) für die ersten zwei Jahre festlegen. Da er die TZ eh genehmigen muss, einfach mal mit dem AG reden. 4. Nein. Wenn die Elterngeldmonate rum sind, sind sie rum. Du darfst in EZ maximal 30h arbeiten, das ist aber auch alles. LG Lilly

Mitglied inaktiv - 13.01.2016, 07:11



Antwort auf: Geringfügige Beschäftigung in der Elternzeit, was beachten?

Vielen Dank für die Antworten :-)!

von Jalea am 14.01.2016, 19:27



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