Guten Tag, Frau Bader! Ich befinde mich seit der Geburt meiner Tochter im August in Elternzeit. Geplant und bewilligt ist diese für 18 Monate. Das Elterngeld lasse ich mir aber über die ersten 12 Monate auszahlen. Beantragt ist dieses als Basiselterngeld. Nun bestehen Überlegungen, bereits nach 12 Monaten wieder eine geringfügige Beschäftigung zu beginnen, dies würde ich jedoch nicht bei meinem Arbeitgeber machen wollen. Dafür würde ich gerne die Elternzeit auf 24 Monate verlängern. Was müsste ich bei dieser Änderung beachten? Ich habe einige Fragen: 1. Ist dieser Plan grundsätzlich möglich? Gibt es Nachteile? 2. Gehe ich richtig davon aus, dass mein Arbeitgeber eine geringfügige Beschäftigung bewilligen müsste? 3. Gehe ich richtig davon aus, dass mein Arbeitgeber die Verlängerung meiner Elternzeit bewilligen müsste? 4. Gibt Nachteile bezüglich des Elterngeldes in Form von Anrechnungen, oder entfallen diese, weil die Zahlung des Elterngeldes bei Beginn einer geringfügigen Beschäftigung abgeschlossen wäre? Vielen Dank im Voraus! Viele Grüße
von Jalea am 12.01.2016, 21:24