Sehr geehrte Frau Bader,
soeben habe ich eine Ladung als Zeugin vor Gericht erhalten. Meine Tochter ist am Gerichtstermin noch keine 4 Monate alt und wird daher von mir noch voll gestillt.
Bei Nachfrage hieß es nur, dass mir eine Kinderbetreuung an diesem Tag erstattet werden würde, doch kann diese meine Tochter ja nicht füttern und wie lange dieser Prozess ungefähr dauern wird konnte mir auch keiner sagen.
Gibt es nicht die Möglichkeit einen Antrag auf Abladung zu stellen wenn man stillt?
MfG
S. Jäckels
Mitglied inaktiv - 17.12.2012, 14:19
Antwort auf:
Gerichtstermin in der Stillzeit
Hallo,
als Zeuge sitzt man die meiste Zeit vor dem Gerichtssaal, da kann man sich dann ja auch um das Kind kümmern.
Die Zeugenaussage als solche ist nur ganz kurz.
Ich denke nicht, dass dieser Argument sein wird, Sie von der Zeugenpflicht zu befreien.
Liebe Grüße,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 20.12.2012
Antwort auf:
Gerichtstermin in der Stillzeit
Hatte eine Freundin mal. Sie musste hin.
Hatte es auch versucht zu umgehen.
Aber so ein Termin dauert ja auch nicht ewig. Kannst abpumpen oder nimmst eine Freundin mit die in der Zeit der Aussage den Kinderwagen den Gang hoch und runter schiebt.
Danach kannst Du ja gleich wieder gehen und musst nicht da bleiben.
Weiß ja nicht worum es geht und wie wichtig Deine Aussage ist, aber wäre sie unwichtig, wärest du vermutlich nicht geladen worden.
von
Sternenschnuppe
am 17.12.2012, 14:52
Antwort auf:
Gerichtstermin in der Stillzeit
Es geht um Fahrerflucht
Der Fahrer hat die Kontrolle über das Fahrzeug verloren und ist gegen einen hohen Bordstein geknallt der dadurch kaputt ging. Sonst wurde nichts beschädigt und auch keiner verletzt. Er hat jedoch nicht angehalten, sondern ist einfach weitergefahren. Mit seinem total demolierten Auto kam er noch bis auf einen Parkplatz in eine abgelegene Ecke. Da ich meine Tochter am Stillen war, hatten wir etwas abseits geparkt und zwar blöderweise in eben genau dieser abgelegenen Ecke und haben so den Fahrer und das Auto gesehen. Vom Unfall selbst haben wir nichts gesehen. Der Täter verschwand und lies das Auto dort stehen.
Die herbeigerufene Polizei konnte anhand des Namens vom Fahrzeughalter und unserer Beschreibung des Täters (er hatte einen Pulli von Lidl an und verschwand auch in Richtung Lidl) ihn schnell ausfindig machen. Wir warteten extra noch, obwohl wir mit unserer Tochter einen Untersuchungstermin im Krankenhaus hatten. Als sie ihn zu seinem Auto brachten konnten wir ihn zweifelsfrei als den Fahrer des Autos erkennen.
Dies haben wir auch an einem anderen Tag bei der Polizei schriftlich zu Protokoll gegeben und jetzt sollen wir das Ganze dann nochmal vor Gericht aussagen. Alles wegen eines Bordsteins...
Am Tag der Verhandlung habe ich zudem noch um etwa die gleiche Uhrzeit einen Termin beim Kinderarzt für die U4 meiner Tochter und die U7a meines Sohnes. Ich habe versucht diesen zu verschieben, allerdings geht das dann nur noch getrennt, da kein so langer Termin mehr frei ist. So muss ich dann auch noch 2x zum Arzt fahren...
Mitglied inaktiv - 17.12.2012, 16:48
Antwort auf:
Gerichtstermin in der Stillzeit
Das wirst du trotzdem nicht umgehen können...staatsbürgerliche Pflicht...
Und sicherlich umständlich, aber nicht so unmöglich!
Gruß
von
SumSum076
am 17.12.2012, 21:27