Sehr geehrte Frau Bader,
wenn man ein uneheliches Kind bekommt, haben dann beide automatisch das gemeinsame Sorgerecht? Wenn nicht, wir das empfohlen oder ist das etwas, was nur auf dem Papier steht?
Und noch eine Frage: wenn ein Kind/ Teenie für ein Jahr als Au Pair ins Ausland geht, wer bekommt in der Zeit den Unterhalt fürs Kind?
Vielen Dank!
von
Fru
am 08.12.2014, 14:17
Antwort auf:
Gemeinsames Sorgerecht
Hallo,
1. Nein, das Wahlrecht bei Namen u Sorgerecht hat die Mutter - der KV kann aber versuchen, das gemeinsame Sorgerecht einzuklagen.
2. Ich habe gerade ein Urteil gelesen, dass die Mutter in einem solchen Fall den Unterhalt weiter bekommen hat.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 10.12.2014
Antwort auf:
Gemeinsames Sorgerecht
wie das heute beim unehelich geborenen Kind ist, weiß ich nicht, meine nichte hat das mit ihrem freund vorgeburtlich geklärt, wahrscheinlich weil es automatisch anders ist.
in der au pair zeit hat man gar keinen Anspruch auf unterhalt, da der unterhaltsberechtigte von den gasteltern unterhalten wird (kost und Logis und Taschengeld). man müßte schon erhebliche kosten im land nachweisen können, die ein paar nutscherl einbringen könnten.
Mitglied inaktiv - 08.12.2014, 15:07
Antwort auf:
Gemeinsames Sorgerecht
um das gemeinsame Sorgerecht für ein uneheliches Kind zu bekommen muss 1. die Vaterschaft anerkannt werden (Standesamt) und
2. das gemeinsame Sorgerecht beantragt werden (Jugendamt)
Ansonsten steht nur automatisch der Mutter das alleinige Sorgerecht zu.
Und das ist nicht nur was fürs Papier. Das ist eine sehr wichtige, mitunter weitreichende Entscheidung.
von
allmountain
am 08.12.2014, 18:32