Hallo Frau Bader,
kann ich testamentarisch festsetzen lassen, dass meine Tochter nicht von ihrem Vater aufgezogen werden soll, falls mir etwas zustoßen sollte, obwohl wir das gemeinsame Sorgerecht haben? Oder zählt eine solche Verfügung nichts?
Vielen Dank für Ihre Antwort!
von
Sunshine199
am 21.05.2014, 12:52
Antwort auf:
gemeinsames Sorgerecht
Hallo,
er ist der Vater. Wenn er jetzt nicht völlig ungeeignet ist (Drogen, Kindesmissbrauch...) ist die Wahrscheinlichkeit, dass er das Kind bekommt, sehr hoch.
Sie sollten also in diese Verfügung genau schreiben, warum nicht er. Und das prüft das Vormundschaftsgericht.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 26.05.2014
Antwort auf:
gemeinsames Sorgerecht
Wenn er fähig ist, beim gemeinsamen Sorgerecht beteiligt zu sein, wird man ihm im Falle deines Todes kaum das alleinige absprechen können. Denn würdest du ihn für sooo unfähig halten (und dies beweisen kannst), solltest du jetzt schon das alleinige haben.
Gruß
Sabine
von
SumSum076
am 21.05.2014, 15:27
Antwort auf:
gemeinsames Sorgerecht
Nö, hat er dann automatisch alleine.
Wäre ja auch noch schöner wenn ein Vater sich dann erst beweisen müsste.
Normalerweise laufen Trennungen normal ab oder normalisieren sich rasch.
Was hast Du denn für belegbare Gründe warum das Kind nicht zu ihm soll ?
von
Sternenschnuppe
am 21.05.2014, 19:09
Antwort auf:
gemeinsames Sorgerecht
Na, du würdest dich bedanken, wenn der Vater ein entsprechendes Testament aufsetzt....
Das Kind "gehört" nun mal beiden Eltern,selbst wenn das etlichen Müttern nicht paßt.
von
Andrea6
am 22.05.2014, 08:54