Gemeinsames Sorgerecht und Schulwahl

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Gemeinsames Sorgerecht und Schulwahl

Hallo Frau Bader, mein Sohn kommt im nächsten Jahr in die 5. Klasse, mein Ex Mann und ich haben gemeinsames Sorgerecht. Ich habe mit ihm jetzt schonmal gesprochen wie ich die weitere Schullaufbahn unseres Kindes sehe und das ich gerne den kleinen auf eine Private Ganzstagesschule geben möchte, einfach weil die vom Konzept her optimal ist, und sie dort die Möglichkeit haben die Kinder individuell zu fördern. Das Schulgeld tragen mein jetziger Mann und ich selber, möchten also keinerlei Geld von meinem Ex dafür haben, sondern einfach nur die Unterschrift von ihm. Muss er mir die Unterschrift geben? Er hat mit der Schule gar nichts am Hut, es ist jetzt schon in der Grundschule so das er sich absolut nicht dafür interessiert, er fragt weder nach Zeugnissen, oder nach Klassenarbeiten, er ruft wenns hoch kommt alle 3 Wochen mal an aber Schule is da kein Thema, es sei denn mein Sohn spricht ihn von sich aus an. Kann man seine Unterschrift vom Gericht ersetzen lassen? Hätte das aussicht auf Erfolg? Viele Grüße

von Sonntagskinder am 03.10.2012, 10:57



Antwort auf: Gemeinsames Sorgerecht und Schulwahl

Hallo, wenn er keine sachlichen Gründe nennen kann, können sie die Zustimmung gerichtlich ersetzen lassen. Liebe Grüße, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 15.10.2012



Antwort auf: Gemeinsames Sorgerecht und Schulwahl

Viele Schulen fragen nicht nach beiden Unterschriften. Mein Mann hat unser Kind bspw. ohne mich angemeldet. Ich würde da keine schlafenden Hunde wecken.

von Pamo am 03.10.2012, 12:04



Antwort auf: Gemeinsames Sorgerecht und Schulwahl

Ja aber mein Ex hat ja schon lautstark kund getan das er dagegen ist weil er angeblich keinen Grund dafür sehen würde den kleinen auf eine private Ganztagsschule zu geben, die Gründe die ihn das annehmen lassen hat er mir nicht genannt. Desweiteren wird er immer gleich ausfällig und beleidigend. Und schmeißt die tollsten Schuldanweisungen in den Raum. Und ich mag mich nicht dauerhaft mit sowas rumärgern. Zumal mir das gleich nochmal blüht, denn wir haben 2 gemeinsame Kinder. -.-

von Sonntagskinder am 03.10.2012, 12:15



Antwort auf: Gemeinsames Sorgerecht und Schulwahl

Dann wirds schwierig. Vielleicht kannst du es ihm diplomatisch verkaufen? Deeskalieren? Oder einfach die Anmeldung erst mal ohne ihn versuchen? Klar kannst du die Einwilligung richterlich ersetzen lassen, aber da kommt es eben darauf an, dass du faktisch die besseren Argumente hast.

von Pamo am 03.10.2012, 12:33



Antwort auf: Gemeinsames Sorgerecht und Schulwahl

Aufgrund der von Dir genannten Fakten sehe ich da kein Problem. Setze ihm eine Frist, bestätige ihm schriftlich dass er keine Kosten zu tragen hat, und kündige an ansonsten seine Unterschrift gerichtlich ersetzen zu lassen auf seine Kosten. Du kennst das Kind am Besten, Du wirst die Schulwahl gut begründen können und er kennt nicht einmal das letzte Zeugnis. Wie glaubwürdig wird er vor dem Richter sein können sich damit auseinandergesetzt zu haben ? ;-)

von Sternenschnuppe am 03.10.2012, 16:11



Antwort auf: Gemeinsames Sorgerecht und Schulwahl

Das Problem bei Privaten Schulen ist, dass man mit der Unterschrift unter die Anmeldung meist gesamtschuldnerisch haftet für die Schulgebühren. Ich habe meine Kinder immer alleine angemeldet - trotz GSR. Die Sache ist die: Wenn ihm Deine Schulwahl nicht gefällt, dann muss ER aktiv werden - also klagen, dass Du das Kind ohne seine Zustimmung einfach an der Schule angemeldet hast. Aber für die Klage braucht ER dann gute Gründe - also warum ihm die Wahl nicht gefällt. Wenn er sich eh nicht kümmert und Du - zum Beispiel *zwinker* - dringend auf die Ganztagsbetreuung angewiesen bist, weil Du arbeiten musst oder weil der KiA diese Schule besonders geeignet findet, weil....., dann scheitert er mit seiner Klage. Aber wichtig ist eben, dass ER aktiv werden muss, wenn die Anmeldung erstmal stattgefunden hat. Und die Hemmschwelle, einen Anwalt einzuschalten und Klage bei Gericht einzureichen, ist auch für tobende Wirrköpfe meistens dann doch zu hoch. Been there.......

von Strudelteigteilchen am 03.10.2012, 17:50



Antwort auf: Gemeinsames Sorgerecht und Schulwahl

...im Unterhaltsforum bei "ISUV" las ich schon öfters, dass Privatschulen usw. kein Sonderbedarf sind und man das nicht einklagen kann...eine kostenlose staatliche Schule tuts genauso, da wird der Vater im Zweifelsfall Recht bekommen, fürchte ich *sorry* LG

von Murmeline am 03.10.2012, 18:28



Antwort auf: Gemeinsames Sorgerecht und Schulwahl

Sie will ja kein Geld, insofern ist die Frage, ob das Sonderbedarf ist oder nicht, absolut müssig.

von Strudelteigteilchen am 03.10.2012, 18:54



Antwort auf: Gemeinsames Sorgerecht und Schulwahl

Schreibt sie doch. Vermutlich kann sie den Schulvertrag alleine unterschreiben und haftet dann auch für die Kosten. Er muss nur einverstanden sein, beziehungsweise nicht dagegen angehen.

von Sternenschnuppe am 03.10.2012, 19:00



Antwort auf: Gemeinsames Sorgerecht und Schulwahl

Vielen Dank für eure Antworten. Das hat mir schonmal weiter geholfen.

von Sonntagskinder am 04.10.2012, 09:10



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