Frage:
gemeinsames Sorgerecht einklagen - wann wird es versagt?
Hallo Frau Bader,
für mein jüngstes Kind habe ich das alleinige Sorgerecht, ich bin vom KV getrennt, wir haben nie zusammen gelebt.
Falls nun der KV auf die Idee kommt, das gemeinsame Sorgerecht einzuklagen kann ich folgendes dagegen vorbringen:
-KV ist tagelang nicht erreichbar, weil er nur ans Tele geht, wenn er Lust hat
-KV hat keine Meldeadresse, weil Wohnung verloren (monatelang keine Miete gezahlt)
-KV hat keine Krankenversicherung, weil keine Beiträge gezahlt als Selbständiger (weder die offenen Beiträge der letzten 15 Monate noch die laufenden)
-Beistandschaftsstelle vom JA versucht seit 1 Jahr!!!!, ihn zu kontaktieren, damit er seine Finanzen offenlegt - er geht nicht ans Telefon, Post, die ich ihm übergeben habe wird ignoriert.
-EKSt wurde vom FA für 2008 und 2009 geschätzt, da er auch hier keine Steuererkl. abgegeben hat, noch Fristen zum Einspruch gewahrt hat etcpp
er stellt sich halt einfach tot, wenn er irgendwelche psychischen "Blockade" hat oder gerade nicht kann oder will.
Kann man mir das in diesem Fall zumuten, dass ich das Sorgerecht mit jemandem teilen muss, der weder verlässlich erreichbar ist noch verantwortungsbewußt, sich um die eigenen Belange geschweige denn der seiner Tochter kümmert?
Wenn ich eine Unterschrift brauche und ihn nicht erreiche und auch keine gültige Adresse besitze...was dann?
Es kann ihm ja nicht mal offizielle Post zugestellt werden.
Er will halt gerne immer alles haben, weil er das Gefühl liebt, gleichberechtigt zu sein.
Das wäre aber fatal, wenn er das durchsetzen könnte.
Alle aufgezähtne Fakten sind natürlich belegbar.
Vielen Dank
la-floe
von
la-floe
am 15.02.2012, 11:13
Antwort auf:
gemeinsames Sorgerecht einklagen - wann wird es versagt?
Hallo,
Sie wollen von mir hören, dass er zu unverlässig ist. Das kann aber nur der Richter entscheiden, der Sachbearbeiter ist. Wie die Sache ausgeht, weiß ich auch nicht
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 22.02.2012
Antwort auf:
gemeinsames Sorgerecht einklagen - wann wird es versagt?
All das gefährdet nicht das Kindeswohl.
Wie ist seine Beziehung zum Kind, wie ist der Umgang ?
Mitglied inaktiv - 15.02.2012, 11:44
Antwort auf:
gemeinsames Sorgerecht einklagen - wann wird es versagt?
hallo,
nee, es geht hier in meiner FRage ja nicht um Umgang, es geht nur ums GSR.
Umgang hat er dann, wann er will...mal medet er sich 4 Wochen nicht, dann steht er einfach vor der Tür.
Er hält sich einfach an keine Regelung und keine Absprache.
Momentan hat er sie wieder mal seit 4 Wochen nicht gesehen weil...keine Ahnung.
Er ruft sie auch nicht an, er ist eben immer solange wie vom Erdboden verschluckt, wie er lustig ist.
Und natürlich hat das einen Einfluss auf das Kindeswohl wenn er weder fürs Kind erreichbar ist (sie versucht ihn tagelang anzurufen, er geht nicht ans Tele) noch erreichbar ist, nichtmal schriftlich, wenn ne Behörde was will, ich ne Unterschrift brauche oder wichtige Absprachen getroffen werden müssen.
Da bin ich dann die Dumme und kann zusehen?
Wie soll man denn so das GSR ausüben?
la-floe
von
la-floe
am 15.02.2012, 11:56
Antwort auf:
gemeinsames Sorgerecht einklagen - wann wird es versagt?
die im 2. Posting genannten Gründe sprechen da schon eher gegen ein GSR.
Wenn auch nicht auf Dauer, denn dieses Verhalten kann er ja ändern, wenn er Auflagen bekommt.
Vielleicht solltest Du ihm das vorschlagen, denn SO macht das wirklich keinen Sinn !
Sag ihm wie Dur Dir das vorstellst und zeige Dich bereit darauf einzugehen, wenn er sich ändert.
So spart man sich vielleicht einen Prozeß und Du zeigst auch, dass Du nicht generell dagegen bist.
Mitglied inaktiv - 15.02.2012, 12:14
Antwort auf:
gemeinsames Sorgerecht einklagen - wann wird es versagt?
du,
das haben wir alles schon diskutiert.
Keine Chance, er fühlt sich durch feste Umgangszeiten "gegängelt" und wenn er eben psychisch nicht in der Lage ist ans Tele zu gehen ist das so. Du glaubst nicht, wieviele Schulden er alleine durch dieses Verhalten hat, weil er eben nicht erreichbar ist und sich weder an Umgangsvereinbarungen hält noch Fristen einhält noch zu Gesprächen - sei es mit mir oder mit Behörden - bereit ist.
Er kann Behörden eben nicht leiden, sagt er.
Ich habe ihm gesagt, dass - wenn er so weitermacht - ich auf einem begleiteten Umgang bestehe und er unterstellt mir Schikane.
Ich bin zu allem Bereit aber er muss verstehen, dass man erreichbar sein muss (nicht prompt, aber sich doch wenigstens nach einer angemessenen Zeit zurückmeldet), Umgangszeiten einhält (die Kleine steht hier angezogen und er kommt nicht und ich muss ihr das erklären....und ich kann ihn nichtmal fragen, wo er bleibt weil er ja nicht ans tele geht.
la-floe
von
la-floe
am 15.02.2012, 12:22
Antwort auf:
gemeinsames Sorgerecht einklagen - wann wird es versagt?
Dann, um auf Deine Ursprunngsfrage zu kommen, wird er keine Chance haben aufs GSR, denn es muss zum Wohle des Kindes sein, was es bei Euch ja definitiv nicht sein wird.
Aber, ich würde Dir empfehlen den Umgang regeln zu lassen, denn so geht das ja auch nicht weiter.
Viel Glück und dass er irgendwann die Kurve bekommt.
Mitglied inaktiv - 15.02.2012, 12:40