Hallo Frau Bader,
wie würde bei Trennung entschieden, wenn auch der Vater das Kind haben wollen würde. Wir sind nicht verheiratet, haben aber das gmeeinsame Sorgerecht.
Er sagt, ich "darf" gar nicht mit unserem Kind ausziehen, gibt sich dann als liebender Vater, obwohl ihm Alltägliches mit dem Kind zu viel ist.
Vielen Dank,n.
Mitglied inaktiv - 12.01.2011, 11:56
Antwort auf:
Gemeinsames Sorgerecht - Trennung
Hallo,
das Kind wird bei dem leben, bei dem es seinen Lebensmittelpunkt hat.
Umziehen ist ein Problem bei gemeinsamen Sorgerecht
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 12.01.2011
Antwort auf:
Gemeinsames Sorgerecht - Trennung
Wer das Kind bekommt muß ein Richter entscheiden.
Einfach ausziehen darfst Du mit dem Kind tatsächlich nicht: das ist Kindesentzug! (Würdest Du ja selber auch nicht haben wollen, oder?)
Mitglied inaktiv - 12.01.2011, 12:13
Antwort auf:
Gemeinsames Sorgerecht - Trennung
Wie wird das denn bestimmt, bei wem das Kind den Lebensmittelpunkt hat?
Ich arbeitet Teilzeit, verbringe mehr Zeit mit dem Kind, ich kann mir nicht vorstellen, dass das allein als Entscheidung reichen soll. Sicherlich müssen sich die Expartner einig werden. Nur was mache ich, wenn beide das Kind wollen. An wen müssen/können wir uns wenden?
Danke,n.
Mitglied inaktiv - 12.01.2011, 16:02