Sehr geehrte Frau Bader,
habe bitte eine frage mir wurde das aufenthaktsbestmmungsrecht zu geschprochen. Unsere tochter ist 1 jahr alt kann mein man sie in den urlaub nehmen obwohl ich das nicht will? Muss ich ihn immer um erlaubnis fragen wenn ich im urlaub fahren will?
Danke für die antwort
von
Asli44
am 22.11.2012, 01:05
Antwort auf:
Gemeinsame Sorgerecht alleinige aufenthaltsbestimmungsrecht
Hallo,
Nein, müssen Sie nicht. Er muss fragen.
Liebe Grüße,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 27.11.2012
Antwort auf:
Gemeinsame Sorgerecht alleinige aufenthaltsbestimmungsrecht
Solange seine Umgangszeiten nicht beeinflusst werden musst Du ihn nicht fragen.
In welches Land will er denn fahren und innerhalb seiner Umgangszeit ?
von
Sternenschnuppe
am 22.11.2012, 08:19
Antwort auf:
Gemeinsame Sorgerecht alleinige aufenthaltsbestimmungsrecht
Hallo Asli,
das Aufenthaltsbestimmungsrecht besagt nur, dass das Kind bei dir lebt. Ihr habt das gemeinsame Sorgerecht und natürlich kann dein Mann das Kind mit in Urlaub nehmen. Ob du allerdings alle Urlaubsziele akzeptieren musst, steht auf einem anderen Blatt. Hast du Sorge, dass er das Kind nicht zurück bringt? Dann setze dich mit dem Jugendamt in Verbindung. Die helfen gerne weiter.
Wenn dein Kind bei dir ist, bestimmst du die Dinge des täglichen Lebens und umgekehrt. Alles Andere wird gemeinsam besprochen.
LG
Sonja2611
von
sonja2611
am 22.11.2012, 08:25