Gemeinsame Sorgerecht alleinige aufenthaltsbestimmungsrecht

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Gemeinsame Sorgerecht alleinige aufenthaltsbestimmungsrecht

Sehr geehrte Frau Bader, habe bitte eine frage mir wurde das aufenthaktsbestmmungsrecht zu geschprochen. Unsere tochter ist 1 jahr alt kann mein man sie in den urlaub nehmen obwohl ich das nicht will? Muss ich ihn immer um erlaubnis fragen wenn ich im urlaub fahren will? Danke für die antwort

von Asli44 am 22.11.2012, 01:05



Antwort auf: Gemeinsame Sorgerecht alleinige aufenthaltsbestimmungsrecht

Hallo, Nein, müssen Sie nicht. Er muss fragen. Liebe Grüße, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 27.11.2012



Antwort auf: Gemeinsame Sorgerecht alleinige aufenthaltsbestimmungsrecht

Solange seine Umgangszeiten nicht beeinflusst werden musst Du ihn nicht fragen. In welches Land will er denn fahren und innerhalb seiner Umgangszeit ?

von Sternenschnuppe am 22.11.2012, 08:19



Antwort auf: Gemeinsame Sorgerecht alleinige aufenthaltsbestimmungsrecht

Hallo Asli, das Aufenthaltsbestimmungsrecht besagt nur, dass das Kind bei dir lebt. Ihr habt das gemeinsame Sorgerecht und natürlich kann dein Mann das Kind mit in Urlaub nehmen. Ob du allerdings alle Urlaubsziele akzeptieren musst, steht auf einem anderen Blatt. Hast du Sorge, dass er das Kind nicht zurück bringt? Dann setze dich mit dem Jugendamt in Verbindung. Die helfen gerne weiter. Wenn dein Kind bei dir ist, bestimmst du die Dinge des täglichen Lebens und umgekehrt. Alles Andere wird gemeinsam besprochen. LG Sonja2611

von sonja2611 am 22.11.2012, 08:25



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