Gelten wir gesetzlich als getrennt lebend

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Gelten wir gesetzlich als getrennt lebend

Hallo, wir haben aktuell eine komplizierte Situation und wissen nicht ob wir steuerlich was änder müssen oder ähnliches. Ob wir als getrennt lebend gelten oder nicht. Ich bin bei meinem Mann mit Hauptwohnsitz gemeldet. Bei meinem Mann wohnt auch unser gemeinsamer Sohn. Wir sind an sich aktuell getrennt. Er hat eine neue Partnerin, ich einen neuen Partner. Dennoch bin ich täglich bei meinem Mann und Sohn zu hause. Verbringen an sich ein normales Leben miteinander. Zusammen einkaufen, kochen, essen, Ausflüge, Radeltouren usw. Auch am Wochenende. Einer zahlt immer für alle. Mal der mal der. nur abends bin ich halt nicht bei meinem Mann. Emotional hängen wir noch sehr aneinander, aber eine Beziehung in der Form ist aktuell nicht denkbar. Ab und zu schlafe ich in der Wohnung bei meinem Mann und Sohn, manchmal ist er dann auch da, meist jedoch nicht. Müssen wir in unserem Fall irgendwas melden oder ändern in diesem Fall? Aktuell 3 und 5 LhStKl und zusammen veranlagt. Vielen Dank für die Antwort. LG

von Sonja80 am 03.08.2015, 13:16



Antwort auf: Gelten wir gesetzlich als getrennt lebend

Hallo, ich bin kein Steuerberater. Liebe Grüsse NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 03.08.2015



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