Liebe Frau Bader, Meine Elternzeit endet am 14.9.2012. Ich bin nun aber wieder schwanger und mein neuer Mutterschutz würde am 15.12. beginnen. Wenn ich nun die Elternzeit bis Beginn des Mutterschutzes verlängere, würde ich dann 6 wochen vor und 6 Wochen nach Geburt Gehalt bekommen? Danke und beste Grüsse K.V.
von katflight am 21.05.2012, 14:34