Hallo Fr. Bader,
habe leider keine Antwort gefunden.
am 09.04 müsste ich wieder für 10 Tage arbeiten gehen , bis der erneute Mutterschutz beginnt. Wie schaut es denn mit dem Urlaubsanspruch in dieser Zeit aus und muss der Arbeitgeber wieder das vollständige Gehalt zahlen für die 6 Wochen vor und 8 Wochen nach der Geburt ?
Was wäre denn wenn ich in diesen 10 Tagen krank werden würde , würde sich das auf die Zahlungen vom Arbeitgeber auswirken ? Die KK meinte nein .
Vielen Dank
Viele Grüße
A.
von
Aniko
am 19.02.2013, 11:04
Antwort auf:
Geld bei erneutem Mutterschutz und Urlaub
Hallo,
Sie haben Urlaubsanspruch ab dem ersten Arbeitstag bis zum Ende des Mutterschutzes.sie haben Anspruch auf vollen Lohn für die zehn Tage. Im Mutterschutz erhalten Sie Mutterschaftsgeld von Krankenkasse und Arbeitgeber. Eine schwangerschaftsbedingte Krankheit würde daran nichts ändern.
Liebe Grüße,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 19.02.2013
Antwort auf:
Geld bei erneutem Mutterschutz und Urlaub
Vielen Dank für die schnelle Antwort.
Das heißt ich bekomme den vollen Lohn wieder ohne Abzüge im Mutterschutz.
Viele Grüße
von
Aniko
am 19.02.2013, 12:04