Hallo Frau Bader,
meine Frau befindet sich bis zum September 2016 in zweijähriger Elternzeit. Während der Schwangerschaft des 1. Kindes bestand ein Beschäftigungsverbot vom Arbeitgeber, da sie in einer Kindertageseinrichtung mit unter 3.Jährigen arbeitet.
Da wir ein zweites Kind planen ist meine Frage:
Meine Frau müßte ab September wieder arbeiten. Was wäre wenn bis dahin eine zweite Schwangerschaft festgestellt würde? Bekäme sie erneutes Beschäftigungsverbot und würde sie ihr Gehalt, wie vor der 1.Schwangerschaft beziehen, ohne bei der Arbeit anwesend zu sein oder muss sie das 3. Jahr Elternzeit nehmen?
Vielen Dank!
von
Mike1985
am 11.01.2016, 16:46
Antwort auf:
Gehaltzahlung / Beschäftigungsverbot
Hallo,
ab dem ersten Tag nach der EZ kann sie wieder in ein BV gehen.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 13.01.2016
Antwort auf:
Gehaltzahlung / Beschäftigungsverbot
Ab September würde ein BV greifen.
Für das neue Elterngeld wäre es sinnvoll so spät wie möglich schwanger zu werden.
von
Sternenschnuppe
am 11.01.2016, 16:52
Antwort auf:
Gehaltzahlung / Beschäftigungsverbot
Wieso wartest Du die Antwort von Frau Bäder eigentlich nicht ab ?
von
Sternenschnuppe
am 11.01.2016, 16:53
Antwort auf:
Gehaltzahlung / Beschäftigungsverbot
http://www.rund-ums-baby.de/recht/Beschaeftigungsverbot_138071.htm
Sie macht das hier ehrenamtlich und antwortet immer. Doppelposts verzögern nur :-)
von
Sternenschnuppe
am 11.01.2016, 16:55