Gehaltskürzung bei Arbeitszeitkürzung durch Chefin?

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Gehaltskürzung bei Arbeitszeitkürzung durch Chefin?

Hallo Frau Bader. Wenn nach Absprache mit der Chefin die Arbeitszeit verkürzt wird wegen bestehender Schwangerschaft, kann dann auch das Gehalt gekürzt werden? Es liegt keine Absprache mit dem Frauenarzt vor. Also keine gesundheitlichen Probleme die eine Arbeitszeitkürzung hervorrufen. MfG, Moornixe

von Moornixe am 18.01.2018, 16:48



Antwort auf: Gehaltskürzung bei Arbeitszeitkürzung durch Chefin?

Hallo, wenn ich das richtig verstehe, gibt es eder eine Krankschreibung noch ein BV. Dann wird einvernehmlich die Arbeitszeit reduziert u damit auch der Lohn. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 19.01.2018



Antwort auf: Gehaltskürzung bei Arbeitszeitkürzung durch Chefin?

Warum genau wird die Arbeitszeit reduziert?

von chrissicat am 18.01.2018, 16:50



Antwort auf: Gehaltskürzung bei Arbeitszeitkürzung durch Chefin?

@chrissiecat: Die Schwangere fühlt sich überfordert 6- 8 Stunden täglich an der Anmeldung zu sitzen. Mit all den Terminen die man jetzt beim FA hat und den Anträgen die sie ausfüllen muss, schafft sie das nicht. Sie kriegt ein bischen Kopfschmerzen von der Arbeit. 8.Ssw. Die Chefin hat Angst dass sie sich komplett krankschreiben lässt und ganz ausfällt, daher hat sie die Arbeitszeit reduziert. Aber wie ist das mit dem Gehalt? Auch die angesammelten Minusstunden können ja nix auffangen.

von Moornixe am 18.01.2018, 17:02



Antwort auf: Gehaltskürzung bei Arbeitszeitkürzung durch Chefin?

Der AG ist nicht befugt, aus medizinischen Gründen ein anteiliges BV auszustellen und die freigestellten Zeiten von der Krankenkasse erstatten zu lassen. Wenn der behandelnde Arzt kein entsprechendes Attest ausgestellt hat, führt die Kürzung im gegenseitigen Einvernehmen auch zu einer entsprechend geringeren Gehaltszahlung. Für die regelmäßigen Vorsorgeuntersuchungen beim Frauenarzt, die ja nur alle 4 Wochen einmal stattfinden, hat sie ein Recht auf Freistellung von der Arbeit. Und welche Anträge muss sie ausfüllen, dass sie deswegen den Arbeitsvertrag kürzen müßte?

Mitglied inaktiv - 18.01.2018, 17:32



Antwort auf: Gehaltskürzung bei Arbeitszeitkürzung durch Chefin?

Na wenn man weniger arbeitet, bekommt man auch weniger bezahlt - ist doch wo logisch. Also evtl Überstunden abbauen oder schauen ob man das über den Urlaub regeln kann. Anders sieht es aus wenn man ein volles oder teilhaftes BV bekommt oder eine AU. BV wegen Telefonjob vom AG ausgestellt ist aber nahezu unmöglich, zumal wenn man Kopfschmerzen hat man wohl eher eine AU vom Arzt bekommen sollte. nach 6 Wochen AU wird es aber Krankengeld geben. Und ein BV wegen Kopfschmerzen gibt es sicherlich auch nicht, das sind normale Schwangerschaftsbeschwerden mit denen man eben zurecht kommen muss. Und sooooo viele Termine beim FA hat man nun ja auch nicht. Das sollte eigentlich gut machbar sein.

Mitglied inaktiv - 18.01.2018, 18:08



Antwort auf: Gehaltskürzung bei Arbeitszeitkürzung durch Chefin?

Welche Anträge muss man in der 8ten SSW ausfüllen? Meinen ersten "Antrag" musst ich in der 34ten SSW oder so "ausfüllen", sprich unterschrieben der Mutterschaftsbescheinigung und dann Abgeben bei KK und AG. Alles andere wie Vaterschaftsanerkennung, Sorgerecht ist eh "eigenes Problem". Und Sachen wie EG, Kindergeld usw gehen eh erst nach Geburt. Hebamme suchen usw ist auch nichts wo man Wochen für braucht, da setzt man sich einen nachmittag hin und telefoniert jetzt so früh wie möglich. Sei mir nicht böse, aber wenn man da in der 8ten SSW schon etwas "überfordert" ist, dann prost Mahlzeit. Der echte Spaß fängt erst noch an....

Mitglied inaktiv - 18.01.2018, 18:14



Antwort auf: Gehaltskürzung bei Arbeitszeitkürzung durch Chefin?

Ich glaube die meisten Frauen wäre heilfroh, wenn sie in der 8. SSW "nur ein bisschen Kopfschmerzen" hätten. ;-) Alles andere ist bereits gesagt worden.

von bellis123 am 18.01.2018, 19:03



Antwort auf: Gehaltskürzung bei Arbeitszeitkürzung durch Chefin?

In diesem Fall kann die vertragliche Arbeitszeit nur im gegenseitigen Einvernehmen reduziert werden. Das Gehalt wird dann entsprechend reduziert. Was aber auch absolut nachvollziehbar ist. Die Frauenärztin hat hiermit nichts zu tun, da es kein medizinisches Problem gibt. Ebenso wenig hat die Arbeitszeitreduzierung mit dem Mutterschutz zu tun. Ein Beschäftigungsverbot ist hier aus keinem Grund gegeben.

von chrissicat am 18.01.2018, 20:48



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