Hallo Frau Bader, ich befinde mich im allgemeinen Beschäftigungsverbot und habe nun während der Schwangerschaft eine Weiterbildung abgeschlossen, die bei den Kollegen normalerweise mit einer Gehaltserhöhung einhergeht. Komme ich erst nach meiner Rückkehr in den Genuss dieser Zulage oder ist das vorher regulär schon möglich?
von pinzette am 17.04.2016, 16:47