Gehaltsänderung während des Arbeitsverbotes?

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Gehaltsänderung während des Arbeitsverbotes?

Hallo, Ich bin seit Ende Dezember in einem Arbeitsverbot und bekomme von meinem Arbeitgeber Mutterschutzgehalt. Da ich Januar und Februar reines Mutterschutzgehalt bekommen habe, wollte ich mal nachfragen in wie weit es schwanken kann. Mein Februargehalt ist um 1/3 weniger als das Januargehalt. Ich bin etwas irritiert, da man ja eigentlich das Druchschnittsgehalt der letzten 13Wochen vor der Schwangerschaft bekommt, was das Januargehalt beinhaltet. Kann es etwa damit zusammen hängen, dass ich ab 1.2.14 einen niedrigeren Arbeitsvertrag habe? Danke im Vorraus

von SophieMendes am 05.03.2014, 09:11



Antwort auf: Gehaltsänderung während des Arbeitsverbotes?

Hallo, ine inem BV bekommt man das, was m,an ohne BV bekäme. Wenn Sie ab Februar einen geringeren Vertrag haben, bekommen Sie auch weniger Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 06.03.2014



Antwort auf: Gehaltsänderung während des Arbeitsverbotes?

Bist Du im Mutterschutz oder im Beschäftigungsverbot? Wenn Du im BV bist und der neue Arbeitsvertrag ab Februar schon so unterschrieben war, dann hat das seine Richtigkeit. Während des BV bekommt man das Gehalt, das man ohne BV bekommen hätte. Wenn Du im Muttterschutz bist, dann macht das Ganze irgendwie keinen Sinn.

von Strudelteigteilchen am 05.03.2014, 09:20



Antwort auf: Gehaltsänderung während des Arbeitsverbotes?

Also ich bin in der 21 SSW also in einem Beschäftigungsverbot. Auf meinem Gehaltsschein steht halt nur Mutterschutzslohn drauf. Warum, weiss ich nicht. Den neuen Arbeitsvertrag musste ich im November unterschreiben. Also noch vor dem Beschäftigungsverbot. Ich ging halt davon aus, dass man das Gehalt weiterhin bekommt, was man vor der Schwangerschaft bekommen hat, da ich das in einigen Foren gelesen hatte.

von SophieMendes am 05.03.2014, 09:37



Antwort auf: Gehaltsänderung während des Arbeitsverbotes?

Du bekommst im BV das Geld, was du auch bekommen würdest, wenn du arbeitest. Und da du ab Feb regulär weniger bekommen hättest, gilt das natürlich auch fürs BV.

von sternenfee75 am 05.03.2014, 10:04