Hallo Frau Bader,
ich wüsste in Vorbereitung auf mein Gespräch mit der Personalchefin bzgl. Mutterschutz, Elternzeit und der Zeit danach gern Folgendes bei dem ich mir trotz vieler Lektüre noch unsicher bin:
1.
Ich möchte ein Jahr Daheim bleiben und anschließend in Teilzeit arbeiten. Heute bin ich Vollzeit beschäftigt. Freunde haben mir geraten trotzdem 2 Jahre zu beantragen und dann im zweiten Jahr Elternzeit Teilzeit zu arbeiten, damit ich meinen Anspruch auf meine Vollzeitstelle nicht vergebe. Allerdings wollen wir recht schnell ein zweites Kind und es wird so schnell nicht wieder vorkommen, dass ich Vollzeit arbeiten möchte. Dann reicht doch auch ein Antrag auf ein Jahr oder?
2. Ich habe gehört, man kann Elternzeit auch aufsparen und später nehmen z.B. zur Einschulung. Wieviel kann man aufsparen, bis wann und was ist zu beachten?
3. Wenn ich dann Teilzeit arbeite, wird mein jetziges Gehalt auf die Teilzeit Stunden umgerechnet, oder wird der Arbeitgeber neu verhandeln wollen, vor allem wenn ich wirklich im Anschluss an die, also nicht während, der Elternzeit Teilzeit arbeite?
Vielen Dank vorab für Ihre Hilfe!
S. Förster
von
Sly176
am 04.09.2014, 16:36
Antwort auf:
Gehalt nach Elternzeit
Hallo,
1. ich würde auch 2 Jahre beantragen. Sie sind felxibler u haben Kü-Schutz
2. 12 Monate pro Kind mit Zustimmung des AG bis zum 8. Geb
3. Anteilig das alte Gehalt
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 05.09.2014
Antwort auf:
Gehalt nach Elternzeit
Deine Freunde haben dir völlig richtig geraten. Gerade weil du ja vor hast wieder schwanger zu werden und weil du nicht vor hast Vollzeit zu arbeiten, wäre es asbolut sinnig mind 2 Jahre zu melden. Und dann eben im 2ten Jahr direkt auch Teilzeit anzugeben.
Nimms Du nur 1 Jahr Elternzeit, musst Du nach einem Jahr wieder arbeiten. Und zwar Vollzeit. Ausser dein Chef bietet dir DAUERHAFT einen Teilzeitvertrag an. Nur, das hieße dein alter Vollzeitvertrag wird gekündigt. Der wäre also futsch, und damit auch alle entsprechenden Vorzüge.
Nimmst du 2 Jahre Elternzeit, kannst Du ohne Zustimmung des AG um das 3te Jahr verlängern, oder dieses später nehmen. Und zwar bis das Kind in die Grundschule kommt. Das hieße zB auch, sollte dazwischen ein 2tes Kidn kommen, oder gar ein 3tes (genauer gesagt bis zu 12 Monate), dann könntest du das verbliebene Jahr dranhängen - und hättest immer noch für den Fall der Fälle einen sicheren Vollzeitjob wenn die Kinder aus dem gröbsten heraus sind.
Was aber weit wichtiger ist, solange du Elternzeit hast, hast du vollen Kündigungsschutz. Und da ist es egal ob du Teilzeit arbeitest, oder daheim bist. Du wärst nicht die erste Mutter welche am ersten Arbeitstag nach der Elternzeit die Kündigung bekommt. Und, solltest du schwanger werden, kannst du die Elternzeit zum neuen Mutterschutz beenden - und bekommst dann das Mztterschaftsgeld für den Vollzeitjob. Auch dann wenn Du Teilzeit gearbeitet hast oder gar nicht. Hast du aber den Vollzeitjob gekündigt (siehe Punkt1), bekommste nur Mutterschaftsgeld in Höhe des Teilzeitgehaltes, bei einem Minijob sogar nur die Einmalzahlung.
Bedenke zudem eines, Du weißt absolut gar nicht wie es aussieht wenn das Kind 1 Jahr ist, ob es mit Betreuung klappt wie vorgesehen, ob du dann nicht schon wieder schwanger bist, wie es finanziell hinhaut. Man verzichtet auf verdammt viel Flexibilität und gesetzlichen Schutz wenn man nur ein Jahr nimmt. Und, sehr. sehr viele Mütter bereuen das später.
Ausserdem muß nicht jeder AG einen Teilzeitjob anbieten. Er muß aber eine verdammt gute Begründung haben, warum er einer Mutter innerhalb der Elternzeit verbietet bei einem anderen Arbeitgeber zu arbeiten - sofern das kein Konkurrent ist. gerade bei bestimmten Jobs welche mit den KiTa-Zeiten schlecht zu managen sind, kann es sinnig sein da dann innerhalb der Elternzeit sich woanders was zu suchen. Oder auch bei langen Fahrwegen.
Einen vorhandenen Vollzeitjob kündigen um Teilzeit zu machen, sollte man echt nur dann machen wenn es wirklich absolut sicher ist, das man nie wieder Vollzeit bei dem AG machen will. Sonst sollte immer erst die teilzeit innerhalb der Elternzeit ausgenutzt werden. Und bei weiterem Kinderwunsch erst recht wie gesagt, schon wegen Mutterschaftsgeld.
Mitglied inaktiv - 04.09.2014, 20:07
Antwort auf:
Gehalt nach Elternzeit
Vielen Dank für die Antworten! Das hilft mir sehr!
von
Sly176
am 05.09.2014, 09:33