Hallo Frau Bader
Ich habe schon versucht mich hier schlau zu lesen doch leider gibt es hier bislang nicht die selbe Situation.
Also ich bin zur Zeit noch in Elternzeit (2 1/2 Jahr) bis zum 1.08.2015 und bin nun erneut schwanger. Wir sind vor 6 Wochen von Norddeutschland nach Süddeutschland umgezogen. In meiner ersten SS bekam ich von meinem AG eine Freistellung da ich im medizinischem Bereich arbeite. Nun müsste ich ja rein theoretisch im August wieder anfangen. Gekündigt habe ich bisher nicht. Wenn ich jetzt die Schwangerschaft melde und wieder eine Freistellung bekommen sollte (kann ja eh nicht arbeiten wegen der Entfernung) bekomme ich dann ab August wieder mein volles Gehalt von der Krankenkasse? Hat mein AG dadurch irgendwelche Kosten? Und das Muttergeld sowie das Elterngeld wird dann auch nach meinem letzten Gehalt vor der SS berechnet? Und wie sieht das aus wenn ich ein Beschàftigungsverbot vom Arzt erhalte?
Ich hoffe sie können mir weiterhelfen.
Liebe Grüße
von
Sany4213
am 21.04.2015, 13:38
Antwort auf:
Gehalt nach Elternzeit im Beschäfftigungsverbot/ Freistellung bei erneuter SS?
Hallo,
das wird nicht klappen, da die KK ja vom Umzug weiß.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 22.04.2015
Antwort auf:
Gehalt nach Elternzeit im Beschäfftigungsverbot/ Freistellung bei erneuter SS?
Der Krankenkasse wird das schon auffallen, dass Du so oder so dort nicht gearbeitet hättest, die wissen ja vom Umzug.
Sorry, nicht bös gemeint, aber was Du da planst ist schon frech.
Kündige, so wie Du es eh hättest tun müssen wenn Du da nicht mehr arbeiten willst.
Elterngeld wird eh der Mindestsatz, so oder so. Die letzten 12 Monate vor aktuellem Mutterschutz zählen.
von
Sternenschnuppe
am 21.04.2015, 13:51
Antwort auf:
Gehalt nach Elternzeit im Beschäfftigungsverbot/ Freistellung bei erneuter SS?
Das funktioniert nicht! Die KK sieht, dass du von dieser Arbeit viel zu weit wegwohnst - Erschleichung von Leistungen!
Des weiteren kann dein AG gehörig Theater machen und darauf bestehen, dass du arbeiten kommst! Denn du hast nicht gekündigt und eine große Distanz geschaffen - Arglist!
Das was du vorhast ist verwerflich und du selbst müsstest wissen, dass das nicht legal ist, denn du könntest deine Arbeitsstelle gar nicht abtreten und deshalb gibt es auch kein Geld!
Lg
von
Colien07022004
am 21.04.2015, 17:09