Ich habe einen 25h/ Monat Vertrag, also einen Minijob. Ich habe im gesamten letzten Jahr regelmäßig Überstunden gemacht und ausgezahlt bekommen, war also SV Pflichtig. Nun bekomme ich im Beschäftigungsverbot nur meine vertraglichen 25h bezahlt und nicht den realen Durchschnittsverdienst vor Eintritt der Schwangerschaft. Auf Nachfrage in der Personalabteilung hieß es, Überstunden sind Einmalzahlungen und werden nicht mit gerechnet. Ist das korrekt?
von rot_haar am 08.04.2015, 16:50