Sehr geehrte Frau Bader, ich bin Erzieherin in einer Krippe. Diese ist eine Elterninitiative. Seit Januar 2011 war ich aber nicht mehr dort wegen Beschäftigungsverbot in der ersten Schwangerschaft und der Elternzeit. Nun hat meine Elternzeit Ende September geendet und da ich mich zur Zeit in der 27. Schwangerschaftswoche befinde, habe ich seitdem wieder ein BV. Laut meinem Arbeitsvertrag ist der Arbeitgeber verpflichtet, alle zwei Jahre unter der Berücksichtigung der finanziellen Mittel der Krippe, mein Gehalt zu erhöhen. Bei meiner Kollegin ist das auch geschehen. Sie bekommt ca. 250 Euro brutto mehr. Ich habe nun genau das Gleiche bekommen wie in meinem BV von 2011. Ist das rechtens? Steht mir nicht genau das Gleiche zu? Denn für die Gehaltserhöhung meiner Kollegin standen der Krippe die finanziellen Mittel ja auch zur Verfügung. Ich danke Ihnen vielmals für Ihre Einschätzung und wünsche Ihnen ein schönes Wochenende. Viele Grüße, J.P
von JenLuc am 31.10.2014, 14:28