Frage:
Gehalt bei individuellem Beschäftigungsverbot (Provision)
Sehr geehrte Frau Bader,
ich habe zum 01.07.17 einen neuen Job begonnen, war zu dieser Zeit bereits in der 12. Woche schwanger.
Da ich als Kundenberaterin mit Verkauf tätig bin, besteht mein Gehalt aus einem Fixgehalt und einer Provision.
Durch die Einarbeitung habe ich in den ersten 3 Monaten eine feste Provision von 300€ erhalten (Dies ist auch vertraglich geregelt gewesen).
Nun bin ich im Beschäftigungsverbot, da mein Arbeitgeber mir keine andere Tätigkeit anbieten kann. Die 3 Monate sind vorbei und ich bekomme nun laut Arbeitgeber nur noch mein Fixgehalt. Durch die fehlende Arbeit kann ich aber keine Provision erwirtschaften und laut Google heißt es, dass ich finanziell nicht benachteiligt werden darf in der SS.
Was ist nun richtig?
Herzlichen Dank im Voraus.
von
Resi_91
am 23.10.2017, 11:16
Antwort auf:
Gehalt bei individuellem Beschäftigungsverbot (Provision)
Hallo,
ohne die Umstände zu kennen finde ich hier ein Beschäftigungsverbot seitens des Arbeitgebers merkwürdig.
Hat er eine Gefährdungsprüfung durchgeführt?
grundsätzlich müssen sie das bekommen, was Sie ohne Beschäftigungsverbot bekommen würden. Dies ist aber nicht bekannt, da ja noch nicht feststeht, wie hoch die Provision wäre. Nach meinem Dafürhalten müssten Sie deshalb das bekommen was Sie in den ersten drei Monaten erhalten haben.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 24.10.2017
Antwort auf:
Gehalt bei individuellem Beschäftigungsverbot (Provision)
sorry, wie begründet dein arbeitgeber denn das bv? das ist ein ganz normaler ungefährlicher arbeitsplatz. das verstehe ich nicht
von
mellomania
am 23.10.2017, 14:30
Antwort auf:
Gehalt bei individuellem Beschäftigungsverbot (Provision)
hi,
ich bin langjährig als Kundenberaterin mit Verkauf (und auch AD nach Absprache) tätig gewesen und habe in dieser Zeit 2 Kinder bekommen.
Wo genau siehst du jetzt den Grund für das BV.
Und zu deiner Frage: selbst WENN (und das bezweifel ich) das BV rechlich standhält bei einer Überprüfung, wieso genau forderst du Provision?
Die Provision gibt es prozentual auf von dir generierten Umsatz. Auch, wenn du ohne BV keinen Umsatz machst bekommst du keine Provision.
Wieso also jetzt?
Mein Tipp: geh weiter arbeiten.
floe
von
la-floe
am 23.10.2017, 16:42
Antwort auf:
Gehalt bei individuellem Beschäftigungsverbot (Provision)
Ich habe ein INDIVIDUELLES BV durch meinen Arzt erhalten. Rechtlich hält es stand. Diese Tatsache an sich will ich auch nicht diskutieren.
Fakt ist, ich würde gerne weiter arbeiten, ein anderer Arbeitsplatz ist aber nicht möglich und ich habe nun finanzielle Probleme, obwohl es genügend Schwangere gibt, die ihre Provision weiterbezahlt bekommen, obwohl sie im BV sind da scheinbar das Gehalt der letzten 3 Monate zählt.
von
Resi_91
am 23.10.2017, 17:09
Antwort auf:
Gehalt bei individuellem Beschäftigungsverbot (Provision)
der arzt kann dir kein bv aussprechen welches den arbeitsplatz betrifft. da bringst du gewaltig was durcheinander. wenn der arzt ein bv ausspricht, dann betrifft das ALLE tätigkeiten. wenn es den arbeitsplatz betrifft, was bei deiner arbeit eigentlich nicht sein kann, müsste das bv vom arbeitgeber kommen. daher ist da rechtlich mal gar nix sicher. da stimmt was nicht
von
mellomania
am 23.10.2017, 18:01
Antwort auf:
Gehalt bei individuellem Beschäftigungsverbot (Provision)
Ich musste zu zwei Ärzten, habe alles mit der KK abgeklärt und der Arbeitgeber war ebenso damit einverstanden. Was stimmt dann rechtlich nicht?
Spar dir hier bitte deine Kommentare, weil diese NICHTS mit meiner Frage zu tun haben.
Ich will nicht wissen OB ich ein BV bekomme, sondern ob in diesem Fall auch das Durchschnittsgehalt der letzten 3 Monate gezahlt wird.
DANKE!
von
Resi_91
am 23.10.2017, 18:27
Antwort auf:
Gehalt bei individuellem Beschäftigungsverbot (Provision)
Ich würde auch sagen, da du ja nie eine Provision "erwirtschaftet" hast, kann man da ja keinen Schnitt von nehmen. wenn die feste Provision auf die ersten 3 Monate festgelegt war und ALLE Mitarbeiter betrifft und man danach eben keine mehr bekommt weil man diese selbst erwirtschaftet, dann dürftest du echt Pech haben.
Es ist erstaunlich das man im Verkauf keine andere Tätigkeit für dich findet, du aber eigentlich arbeitsfähig sein sollst. das passt nicht. Selbst Telefondienst usw scheinen ja ausgeschlossen zu sein, damit ist es wirklich fraglich ob nicht eigentlich eine AU greifen müsste. den eine Grundvoraussetzung für ein BV ist die, das man eben grundsätzlich arbeitsfähig ist.
Ich vermute mal wegen der kurzen Dauer die du dort erst tätig bist und das absehbar ist das du bald wieder ausfällst, war das für den AG eine "bequeme" Lösung.
Mitglied inaktiv - 23.10.2017, 18:53
Antwort auf:
Gehalt bei individuellem Beschäftigungsverbot (Provision)
aber sauber ist die lösung eben nicht. dieser arbeitsplatz ist alles andre als gefährlich, daher wird die kk hoffentlich da einschreiten. provision wird eher ausfallen. dann musst du weiter arbeiten gehen wenn du es dir finanziell nicht leisten kannst. die regel, dass man beim bv daheim bleiben MUSS gilt nicht mehr. auch gegen das bv kann man arbeiten gehen, man kann eine frau also nicht mehr gegen ihren willen ins bv schicken
von
mellomania
am 23.10.2017, 19:33
Antwort auf:
Gehalt bei individuellem Beschäftigungsverbot (Provision)
Man bekommt im BV das Gehalt was man ohne BV erhalten würde. Da du ja noch gar keine eigene Provision erwirtschaftet hast, kann auch keine fiktive angenommen werden. Die 3 Monate gelten immer bei wechselnden Bezügen. Einfaches Beispiel: Du warst die letzen 3 Monate Teilzeit und nun Vollzeit. Wärst du mit dem Teilzeitgehalt während des BV einverstanden? Man kann es sich halt nicht immer so hindrehen wie es grade passt.
von
Soie
am 23.10.2017, 20:40