Guten Tag, Ich bin Zahnärztin und erhielt Grundgehalt+Umsatzbeteiligung bei entsprechender Erfüllung des Mindestumsatzes. Als ich schwanger wurde erhielt ich sofortige/n Beschäftigungs-/Berufsverbot durch den AG. Am 25.5.2016 endet meine 1-jährige Elternzeit, jedoch habe ich um eine Verlängerung bis 25.9.2016 gebeten aufgrund fehlender Betreuungsmöglichkeit. Wenn ich wieder schwanger wäre bis Ablauf der verlängerten Elternzeit, wie wird mein Gehalt aussehen? Nur Grundgehalt oder wieder wie zuvor der Durchschnitt der letzten 3-Monate Vor Schwangerschaft des ersten Kindes, sprich Grundgehalt+Umsatzbeteiligung? (Laut Zahnärztekammer-dem ich nicht vertraue- das letztere). Vielen Dank im Voraus! Mit freundlichen Grüßen
von Pebek am 22.03.2016, 15:24