Frage: Gehalt bei Teilzeit

Gibt es hier eine Regelung? Wenn man Teilzeit in Elternzeit (Elterngeld ist schon vorbei) arbeitet? Also zB bei 50% - hat man Anspruch auf 50% des letzten Gehaltes ? Und wie wäre es mit der gehaltshöhe wenn die Elternzeit vorbei ist - und man dann Teilzeit arbeiten möchte?

von Sophia79 am 13.10.2014, 14:15



Antwort auf: Gehalt bei Teilzeit

Hallo, immer anteilig Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 15.10.2014



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