Sehr geehrte Frau Bader... Ich befinde mich gerade im 2. Jahr der Elternzeit, die im Nov 2017 endet. Mit meiner Arbeit habe ich nun einen Teilzeitvertrag über 75% ab 1.4.2017 ausgehandelt. In meiner ersten Schwangerschaft hatte ich ein Beschäftigungsverbot, welches ich in meiner 2. Schwangerschaft mit Sicherheit auch haben würde. Jetzt meiner Frage: Würde ich vor Arbeitsantritt am 1.4 erneut schwanger mit Beschäftigunsverbot, würde ich dann das Gehalt des ausgehandelten 75% Vertages bekommen? Und würde sich dann das Gehalt im Nov. automatisch im Beschäftigungsverbot auf die 100% erhöhen, da ja meine Elternzeit da endet und ich somit Anrecht auf meine 100% Stelle hätte???? Ich danke Ihnen im Voraus für die Antwort!
von Mona382 am 16.12.2016, 15:06