Hallo Frau Bader, hallo @all, ich befinde mich im 3. Jahr Elternzeit (bis Okt. 2016). Ab Mitte Januar beginne ich eine Nebenbeschäftigung (50 Std./Monat, KEIN Minijob), befristet auf 1 Jahr. Wir planen im Sommer 2016 erneut schwanger zu werden. In meinem Hauptjob bin ich Flugbegleiterin und unterliege ab Oktober 2016 dann wieder dem Beschäftigungsverbot. Erhalte ich trotz Nebenbeschäftigung Gehalt von meinem Hauptarbeitgeber und in welcher Höhe? Danke und viele Grüße, ampi
von ampi_muc am 29.12.2015, 15:31