Sehr geehrte Frau Bader,
(1)
- bis Ende Mai war ich im befristeten Vertrag
- ich habe im Februar unbefristeten Vertrag unterschrieben
(Stelle ab Juni in der gleichen Firma, besseres Gehalt)
- Ende Mai habe ich erfahren, dass ich schwanger bin (Termin beim FA)
- ab Juni arbeite ich also im neuen Vertrag und habe vor kurzer Zeit meinen Chef
über meine SSW informiert, bin im generellen BV
Mein Chef sagt spontan, es zähle das Gehalt, welches ich beim Eintreten der SSW hatte - vom befristeten Vertrag. § 11 MuSchG 1
Ich habe im Forum gelesen, dass man an sich das neue Gehalt kriegt.
Ist es richtig? Wo ist es nachzulesen?
(2)
In wenigen Monaten zieht meine Firma um (in meinem BV oder schon Mutterschutz) - ändert sich dabei etwas für mich (Gehaltsfortzahlung, usw.)
Viele Grüße
Moni
von
michim123
am 18.06.2019, 21:54
Antwort auf:
Gehalt BV, 2. Stelle
Hallo,
1. Sie haben einen Vertrag geschlossen, danach steht Ihnen ein bestimmter Lohn zu. Egal ob BV oder nicht.
2. Das kommt darauf an. Was wäre denn ohne BV? Das gilt dann auch.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 19.06.2019
Antwort auf:
Gehalt BV, 2. Stelle
du erhälst mit bv das was du ohne bekommst. daher muss der chef dich so bezahlen als wärst du arbeiten.
wie weit ist die firma dann weg? problem ist dass du theoretisch wieder arbeiten müsstest, wenn der grund fürs bv wegfällt. also von einem tag auf den anderen...im mutterschutz un der elternzeit sieht das anders aus. da müsstest du dann schauen, wie du die strecke nach der elternzeit fahren kannst bzw. ob das überhaupt geht..
von
mellomania
am 19.06.2019, 06:06
Antwort auf:
Gehalt BV, 2. Stelle
Liebe mellomania,
vielen Dank für Deine Antwort!
(1)
Weißt Du vielleicht noch, wo genau ist es beschrieben (MuSchG Paragraf/Absatz Nr...)?
(2)
Die Firma zieht praktisch auf die andere Straßenseite um. Ich habe mich nur gefragt, ob es Auswirkungen auf mein Gehalt haben kann, bzw. ob der Chef sagen kann, dass die alte Firma nicht mehr existiere und somit auch mein Vertrag...
Viele Grüße!
von
michim123
am 19.06.2019, 06:35
Antwort auf:
Gehalt BV, 2. Stelle
Zu 2... Nein keine Auswirkungen. Weil die Firma bleibt doch gleich. Lediglich die Adresse ändert sich.
Mitglied inaktiv - 19.06.2019, 08:04