Frage:
Gefährdungsbeurteilung/ Gewaltbereites Klientel
Guten Morgen Frau Bader,
Ich bin in der 7. SSW und arbeite als Fallmanagerin in einem Jobcenter.
Das heißt ich führe u.a. Beratungsgespräche mit Suchterkrankten, hiv, hep. etc. erkrankten Klientel und eine gewisse Gewaltbereitschaft/ Aggressivität liegt teilweise auch vor.
Mir liegt eine Gefährdungsbeurteilung vor, die mein Chef ausfüllen soll.
Diese Gefährdungsbeurteilung zielt allerdings nur auf „allgemeine Büroarbeitsplätze“ ab und eigentlich sind alle der Fragen mit „nein“ zu beantworten.
Ich möchte meine Arbeit auch grds. sehr gerne weiter ausüben aber mich vor einem gewissen Klientel (wo solche Sachen wie oben genannt bekannt) mit wachsendem Bauch gerne schützen.
Im Internet habe ich von einem Zusatz „Umgang mit gewaltbereitem Klientel“ gelesen.
Kann ich so was zusätzlich aufnehmen lassen um solche Kunden wo dies bekannt ist dann auf meine Kollegen umverteilen zu lassen?
Vielen Dank vorab für Ihre Einschätzung..
von
Wunschblume17
am 21.08.2019, 10:41
Antwort auf:
Gefährdungsbeurteilung/ Gewaltbereites Klientel
Hallo,
Die von Ihnen genannten Erkrankungen werden ja nicht übertragen, wenn die Besucher auf der anderen Seite vom Schreibtisch sitzen. Auch halte ich es doch für eher unwahrscheinlich, dass das Klientel so aggressiv ist, dass Ihre Schwangerschaft in Gefahr ist. Sind Sie denn de facto schon einmal angegriffen oder verletzt worden? Sowas ist doch so selten, dass man davon dann in der Zeitung liest.
Die Idee, die Tür auf zu lassen oder im Zweifelsfall einen Kollegen hinzuzuziehen finde ich da wesentlich zielführender.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 22.08.2019
Antwort auf:
Gefährdungsbeurteilung/ Gewaltbereites Klientel
Du kannst natürlich verlangen, dass alle Gefährdungen die bei dir relevant sind, in der Gefährdungsbeurteilung beurteilt werden. Unterstützung gibts bei der Aufsichtsbehörde für Mutterschutz. Da gibts auch entsprechende Vordrucke für Gefährdungsbeurteilungen. Psychische Belastungen müssen ebenfalls beurteilt werden. Dann werden Maßnahmen ergriffen. Bei Suchtkranken kommen sogar noch Infektionsgefährdungen in Frage. Die klärt der Betriebsarzt.
Du musst dann damit rechnen, dass dir ggf. eine andere Tätigkeit zugewiesen wird.
Mitglied inaktiv - 21.08.2019, 13:02
Antwort auf:
Gefährdungsbeurteilung/ Gewaltbereites Klientel
Ich habe vor Geburt meines ersten Kindes auch als FM im Jobcenter gearbeitet. 2010 kam (zumindest dort) aber noch niemand auf die Idee, eine Gefährdungsbeurteilung zu erstellen.
Ich habe daher bei besonders kritischen Gesprächen immer die Tür zum Nachbarbüro offen gelassen oder in Einzelfällen auch mal den männlichen Kollegen mit zum Gespräch dazu gebeten. Ich glaube, dass eine "Aussortierung" von schwierigem Klientel in der Realität kaum umsetzbar sein wird. Ich würde das glaube ich eher "auf dem kleinen Dienstweg" direkt mit Kollegen klären - er macht was für dich, du für ihn.
Und ich denke, man hat es manchmal auch ein bisschen in der Hand, wie intensiv man einsteigt, wenn du jemand bekannt gewaltbereites "in Ruhe lässt", wird von diesem vermutlich auch nicht so viel kommen. Klar, die Qualität der Arbeit ist dann eher so mittel, aber das ist für diese Zeit dann einfach so...
(Oh Gott, schon lange nicht mehr daran gedacht, ich musste aufgrund meiner Schwangerschaftsübelkeit manchmal so mit mir kämpfen, wenn es ich auf Personen mit unangenehmen Körpergerüchten traf...)
von
antia
am 21.08.2019, 13:59
Antwort auf:
Gefährdungsbeurteilung/ Gewaltbereites Klientel
Hallo Frau Bader,
Danke für Ihre Antwort und nur eine kurze Rückmeldung zu ihrer Frage.
Ja es ist meiner 15 jährigen Berufspraxis schon mehrmals vorgekommen dass ich bedroht, angeschrien oder geschubst wurde, gerade bei Menschen mit psychischen Erkrankungen die teilweise massiv sind.
Und auch erst letzte Woche hat mein Kollege ein blaues Auge abbekommen!!
Desweiteren kommt es auch zu „kleineren Vorfällen“ (wie das die Kunden im Büro randalieren oder mit Gegenständen um sich schmeißen).
Das es jeder dieser Vorfälle in die Zeitung „schafft“ bezweifle ich!
Wir werden regelmäßig in Deeskalation geschult und haben an den Eingängen einen Sicherheitsdienst und das bestimmt nicht umsonst..
Ich habe einfach Angst das manche Kd. dort mit dem wachsenden Babybauch eine „einfache“ Angriffsfläche sehen.
von
Wunschblume17
am 22.08.2019, 14:16
Antwort auf:
Gefährdungsbeurteilung/ Gewaltbereites Klientel
Ich kann verstehen, dass Du Angst hast. Ich kann auch keinen rechtlichen Rat geben.
Ich verstehe aber nicht, warum Dein Baby schutzbedürftiger ist, als wenn ich mit meinem Baby U-Bahn fahre, oder in der Berufsschule arbeite. Das kann überall passieren.
Versuche es, wenn es durch geht ist es prima.
von
romankowitz
am 22.08.2019, 16:55
Antwort auf:
Gefährdungsbeurteilung/ Gewaltbereites Klientel
Ja da hast du recht..
Ich möchte ja auch weiterhin arbeiten und ich mache meinen Job tatsächlich auch sehr gerne (auch wenn das nur die wenigsten verstehen können).. ;)
Ich möchte mich nur vor solchen Kunden wo eine massive psychische Erkrankung bereits bekannt ist bzw. Kunden die in der Vergangenheit bereits auffällig waren schützen da mich solche „Angriffe“, und sei es „nur verbal“ momentan in der Schwangerschaft doch mitnehmen, was sonst nicht so der Fall ist..
von
Wunschblume17
am 22.08.2019, 20:54
Antwort auf:
Gefährdungsbeurteilung/ Gewaltbereites Klientel
War doch von mir bereits beantwortet.
Mitglied inaktiv - 23.08.2019, 06:47