Hallo, mein Sohn ist im Dezember 2013 geboren und beim ausfüllen des landeserziehungsgeld Antrag ist mein Einkommen für das Kalenderjahr des Geburtszeitraum anzugeben. Im Jahr 2013 habe ich gearbeitet und Gehalt & Mutterschutzgeld bekommen. Wäre mein Sohn nun erst im Januar 2014 geboren würde das Einkommen 2014 herangezogen wo ich aber nur elterngeld bezogen hättet, wodurch die Berechnungsgrundlage weniger wäre. Das Geburtsmonat kann doch nicht festlegen ob man das Geld bekommt oder nicht?!? Im Voraus Danke
von Nicole1019 am 01.09.2014, 23:42