Frage: Geburtsurkunde

Hallo zusammen, Hab da mal ne Frage. Und zwar ist mein Kind in der Ehe geboren aber mein mitterweile Exmann ist nicht der Vater des Kindes. Es kam zu einen Vaterschafsverfahren. Nun ist es alles rechtskräftig und kann eine neue Geburtsurkunde beantragen. Jetzt ist es so das der Vater des Kindes seine Geburtsurkunde nicht rausgeben möchte hat aber die Vaterschaft anerkannt. Ich habe alleine Sorgerecht. Kann ich dann auch ohne seine Geburtsurkunde für mein Kind eine beantragen? Oder wie läuft das dann? Vielen dank im voraus.

von JaRing am 07.09.2017, 09:06



Antwort auf: Geburtsurkunde

Hallo, das müssen Sie mit dem Standesamt klären, vielleicht ist die dort sogar vorhanden, wenn es sich um den gleichen Ort handelt. Vielleicht können die im Standesamt ansonsten die Geburtsurkunde anfordern. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 08.09.2017



Antwort auf: Geburtsurkunde

Ja, du kannst sogar 10 oder mehr Geburtsurkunden beantragen plus 12 internationale. Wie du willst, es ist vollkommen wurscht, ob der das rausrückt oder nicht.

von Pamo am 07.09.2017, 17:58



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