Geburtstermin vom 2. Kind rutscht knapp in die Elternzeit vom 1. Kind!!!

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Geburtstermin vom 2. Kind rutscht knapp in die Elternzeit vom 1. Kind!!!

Hallo Frau Bader, Unser 1 Kind kam am 25.03.2014 auf die Welt und bin für 2 Jahre Elternzeit also bis 24.03.2016 zuhause. Jetzt bin ich wieder Schwanger und das 2 Kind hat Geburtstermin am 21.04.2016. Wenn ich die Elternzeit vom 1 Kind unterbreche, dann bin ich ca. (6 Wochen davor) am 10.03.2016 im Mutterschutz für das zweite Kind. Die Krankenkasse zahlt einen Teil, das ist klar, aber was ist mit dem Arbeitgeber? Ich habe bei meiner Firma nachgefragt, darauf bekam ich die Antwort, sie müssen nichts bezahlen. Dazu muss ich sagen, das ich vor der Elternzeit des 1 Kindes Vollzeit gearbeitet habe und am 25.03.2016 bis 31.12.2016 einen befristet Vertrag für eine Teilzeitstelle bekommen habe. Ab dem 01.01.2017 würde mein Alter Vertrag in Vollzeit wieder laufen. Muss der Arbeitgeber jetzt etwas bezahlen oder nicht? Vielen Dank im Voraus. lg rosal

von Rosal am 27.11.2015, 20:49



Antwort auf: Geburtstermin vom 2. Kind rutscht knapp in die Elternzeit vom 1. Kind!!!

Hallo, ist denn die Teilzeit auf die Elternzeit begrenzt? Entscheidend ist, was im Vertrag steht. Danach richtet sich, ob Sie Mutterschaftsgeld nach TZ o VZ bekommen. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 30.11.2015



Antwort auf: Geburtstermin vom 2. Kind rutscht knapp in die Elternzeit vom 1. Kind!!!

Aussage des AG ist falsch bzw nicht ganz richtig. Du hast folgende Optionen: Du beendest die Elternzeit für Kind1 nicht am Tag vor Beginn des neuen Mutterschutzes für Kind2, dann bekommst Du den Beitrag von der KK. Zudem bekommst Du den Anteil des AG in Höhe des TZ-Verdienstes. Du schreibst von TZ, nicht von Minijob, ansonsten bei Minijob könntest du die Einmalzahlung evtl bekommen. EZ Kind 1 und Mutterschutz Kind2 laufen dann beide gleichzeitig. Weit aus besser ist es, die laufende EZ am Tag vor dem neuen Mtterschutz zu beenden. Diese Option hat der gesetzgeber extra den Frauen offen gehalten. Mit Ende der EZ tritt automatisch der alte VZ-Vertrag wieder in Kraft - am nächsten Tag. Da dann aber dein MUtterschutz beginnt, bekommst du Mutterschaftsgeld in Höhe des VZ-Vertrages - ohne einen Tag VZ gearbeitet zu haben. Drucke deinem AG notfalls das hier aus: http://www.bmfsfj.de/BMFSFJ/Service/rechner,did=16318.html?view=renderPrint siehe Punkt 7.

Mitglied inaktiv - 27.11.2015, 22:01



Antwort auf: Geburtstermin vom 2. Kind rutscht knapp in die Elternzeit vom 1. Kind!!!

Nur bis bis 24.03. , danach greift der Teilzeitvertrag und in Höhe dessen gibt es dann auch ab da den Mutterschutzlohn. Die 14 Tage zuvor in Volzeithöhe. Der Teilzeitvertrag ist, so lese ich das, außerhalb der Elternzeit.

von Sternenschnuppe am 27.11.2015, 23:15



Antwort auf: Geburtstermin vom 2. Kind rutscht knapp in die Elternzeit vom 1. Kind!!!

Zahlen muss der AG schon, wenn du die EZ beendest, aber da du schon einen Teilzeitvertrag hast, gilt ab dem 25.3 dieser, da du ja dieses Geld verdienen würdest.

von sternenfee75 am 28.11.2015, 10:54



Antwort auf: Geburtstermin vom 2. Kind rutscht knapp in die Elternzeit vom 1. Kind!!!

EZ KInd1 25.03.14 - 24.03.2016 EZ für Kind 1. Also nur 2 Jahre der zustehende 3 Jahre EZ. ET für Kind 2 am 21.04.2016., Mutterschutz beginnt 6 Wochen vorher. Wenn der Teilzeitvertrag ab dem 25.03.16 - 31.12.206 läuft, dann läuft der noch innerhalb 3jährigen EZ die ihr theoretisch zustehen . Zumal er ja auch innerhalb dieser befristet ist. IMO ist schon falsch das da überhaupt dieser Vertrag gemacht wurde, man hätte darauf hinweisen müssen das Teilzeit innerhalb der Elternzeit möglich ist, und dann wird nur eine entsprechende Zusatzvereinbarung getroffen. Den es müssen eh die gleichen Konditionen, entsprechend angepasst, wie beim Vollzeitvertrag gelten. Neuer Vertrag ist also unsinnig meines Wissens nach. Und, damit der Vollzeitvertrag ja ruhen kann, muss die TE sich ja weiterhin in Elternzeit befinden. Und, ich sage es mal ganz deutlich, IMO scheint da jemadn im Personalbüro wenig bis gar keime Ahnung zu haben, oder bewusst wenn auf ´s Glatteis führen zu wollen. Siehe einfach schon die Aussage bezüglich Mutterschaftsgeld.

Mitglied inaktiv - 28.11.2015, 21:02



Antwort auf: Geburtstermin vom 2. Kind rutscht knapp in die Elternzeit vom 1. Kind!!!

Öhm, vielleicht hat sie sich das 3. Jahr aufgespart und der AG war so nett sie erst Teilzeit arbeiten zu lassen und dann ab 2017 Vollzeit? Nur so ein Gedanke, der ja richtig sein könnte. Über die Rechte muss der AG doch auch nicht aufklären, wenn sie zwei Jahre beantragt und dann fragt ob sie bis 2017 Teilzeit und dann Vollzeit machen kann, würde ich als Chef ja oder nein sagen und nicht überlegen und anregen das anders zu machen. Ich vermute sie hat es genau so genehmigt bekommen wie sie es wünschte. Mit dem Mutterschutzgeld haben die allerdings aber keine Ahnung.

von Sternenschnuppe am 28.11.2015, 21:35



Antwort auf: Geburtstermin vom 2. Kind rutscht knapp in die Elternzeit vom 1. Kind!!!

Hallo Frau Bader, danke für die Info. Der Teilzeitvertrag hat nichts mit der neuen Elternzeit zu tun. Ich habe bei meinem Arbeitgeber angefragt ob ich ein Jahr auf Teilzeit arbeiten kann, bis meine Tochter in den Kindergarten geht. Deswegen bekam ich einen Teilzeitänderungsvertrag befristet. Versteh ich das richtig das mein Arbeitgeber mit aber den Arbeitgeberanteil zahlen muss, wenn ich die Elternzeit von Kind 1 unterbreche? Danke für die ganzen Antworten lg rosal

von Rosal am 01.12.2015, 12:38



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