Frage: Geburt und Wohnung

Liebe Frau Bader, wir (mein Mann, ich und unser Sohn) wohnen nun seit sieben Jahren in einer wirklich schönen Maisonettewohnung mit Dachterrasse (in unserer Großstadt nicht leicht zu finden). Da wir im Laufe der Zeit viel Geld in Renovierung und Gestaltung gesteckt haben, würden wir hier gerne auch noch eine Weile bleiben. Mit achtzig Quadratmetern ist die Wohnfläche zwar nicht riesig, aber doch groß genug, hinzu kommt ja die Terrasse, die wir im Sommer fleißig nutzen. Nun bekommen wir ein zweites Kind. In unserem Mietvertrag steht aber folgende Klausel: "Die Wohnung darf nur von 3 Personen bewohnt werden." Bei der dreiköpfigen Nachbarsfamilie steht der gleiche Satz im Vertrag, warum auch immer. Nachgefragt haben wir nie, wir waren bisher ja auch nur zu dritt. Vor einiger Zeit hat uns der Vermieter einmal erzählt, dass er unsere Wohnung am liebsten an seinen besten Freund vermieten würde und deswegen gefragt, ob wir eigentlich vorhätten, in den nächsten Jahren auszuziehen. Er schien ziemlich enttäuscht zu sein, als wir diese Frage verneinten. Jetzt mache ich mir etwas Sorgen und deswegen meine Frage: Kann ein Vermieter, wenn er die Wohnung an eine dreiköpfige Familie vermietet und in den Mietvertrag schreibt, dass die Wohnung nur von drei Personen bewohnt werden darf, nach der Geburt eines weiteren Kindes den Mietvertrag auflösen, obwohl der Wohnraum für vier Personen ausreicht? Danke!

von ValerieM am 16.08.2013, 15:23



Antwort auf: Geburt und Wohnung

Hallo, diese Klausel halte ich für unwirksam Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 19.08.2013



Antwort auf: Geburt und Wohnung

Diese Klausel ist unwirksam behaupte ich mal. Ein Kleinkind und ein Baby zusammen ergeben auch keine vollwertige Person. Vielleicht ist er ja bereit Euch Eure Investitionen abzulösen und den Umzug durch eine Firma zu finanzieren und er renoviert die Wohnung selbst dann *g* Dachterasse und Kleinkinder jagt mir beim Lesen schon den Angstschweiß auf die Stirn .....

von Sternenschnuppe am 16.08.2013, 16:16



Antwort auf: Geburt und Wohnung

Recherchen ergeben dass eine Wohnung von 60qm ! erst ab 6 Personen überbelegt ist ! Von daher könntet ihr noch ein paar Kinder bekommen bevor Euer Vermieter einen legalen Grund zur Kündigung hätte. Es sind eigene Kinder, er könnte verbieten dass Deine Schwester und 3 Kinder da einziehen, aber nicht der Nachwuchs der Mieter.

von Sternenschnuppe am 16.08.2013, 17:15



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