Hallo FrauBader,
Bin z.Zt. in Elternzeit von meiner ersten Tochter. Diese elternzeit geht noch bis 05.02.2017.
arbeite auf 450€ in meiner alten Arbeitsstelle.
meine Frage:
wenn die Geburt 4 Monate nach der Elternzeit ist würde ich dann noch das Mutterschaftsgeld vom ersten kind bekommen? Wenn ich die Elternzeit vorzeitig beende?.
Oder muss das Kind in der Elternzeit kommen um das Mutterschaftsgeld vom ersten Kind zu bekommen?
LG
von
rike2014
am 29.01.2016, 15:08
Antwort auf:
Geburt 4 Monate nach der Elternzeit
Hallo,
für das EG zählen die Einkünfte der letzten 12 Mo vor der Geburt ohne Monate mit MG o EG
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 29.01.2016
Antwort auf:
Geburt 4 Monate nach der Elternzeit
Das kommt darauf an welch Vertrag zum Mutterschutz zählt.
Elternzeit beenden kann man nur wenn noch Elternzeit ist.
Wie willst Du denn nach der Elternzeit arbeiten?
von
Sternenschnuppe
am 29.01.2016, 15:41
Antwort auf:
Geburt 4 Monate nach der Elternzeit
Ich meinte reicht es in der elternzeit schwanger zu werden um das Mutterschaftsgeld vom ersten kind zu bekommen oder muss das Kind in der Elternzeit auf die Welt kommen um das Mutterschaftsgeld vom ersten kind zu bekommen??
von
rike2014
am 30.01.2016, 08:45
Antwort auf:
Geburt 4 Monate nach der Elternzeit
Wie ich schrieb.
Du bekommst in der Höhe das Mutterschutzgeld je nachdem welcher Vertrag gültig ist.
In der Elternzeit kann man diese beenden zum neuen Mutterschutz.
Nach der Elternzeit je nachdem wie Du dann vertraglich arbeitest.
von
Sternenschnuppe
am 30.01.2016, 10:09