Geburt 4 Monate nach der Elternzeit

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Geburt 4 Monate nach der Elternzeit

Hallo FrauBader, Bin z.Zt. in Elternzeit von meiner ersten Tochter. Diese elternzeit geht noch bis 05.02.2017. arbeite auf 450€ in meiner alten Arbeitsstelle. meine Frage: wenn die Geburt 4 Monate nach der Elternzeit ist würde ich dann noch das Mutterschaftsgeld vom ersten kind bekommen? Wenn ich die Elternzeit vorzeitig beende?. Oder muss das Kind in der Elternzeit kommen um das Mutterschaftsgeld vom ersten Kind zu bekommen? LG

von rike2014 am 29.01.2016, 15:08



Antwort auf: Geburt 4 Monate nach der Elternzeit

Hallo, für das EG zählen die Einkünfte der letzten 12 Mo vor der Geburt ohne Monate mit MG o EG Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 29.01.2016



Antwort auf: Geburt 4 Monate nach der Elternzeit

Das kommt darauf an welch Vertrag zum Mutterschutz zählt. Elternzeit beenden kann man nur wenn noch Elternzeit ist. Wie willst Du denn nach der Elternzeit arbeiten?

von Sternenschnuppe am 29.01.2016, 15:41



Antwort auf: Geburt 4 Monate nach der Elternzeit

Ich meinte reicht es in der elternzeit schwanger zu werden um das Mutterschaftsgeld vom ersten kind zu bekommen oder muss das Kind in der Elternzeit auf die Welt kommen um das Mutterschaftsgeld vom ersten kind zu bekommen??

von rike2014 am 30.01.2016, 08:45



Antwort auf: Geburt 4 Monate nach der Elternzeit

Wie ich schrieb. Du bekommst in der Höhe das Mutterschutzgeld je nachdem welcher Vertrag gültig ist. In der Elternzeit kann man diese beenden zum neuen Mutterschutz. Nach der Elternzeit je nachdem wie Du dann vertraglich arbeitest.

von Sternenschnuppe am 30.01.2016, 10:09



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