Sehr geehrte Frau Bader, Ich habe ein Verständnisproblem und brauche Ihre Hilfe. Leider konnten die Mitarbeiter der L-Bank mir nicht weiterhelfen. Ich bin im Mutterschutz seit dem 02. Januar und habe den erechneten Geburtstermin am 13. Februar. Da es bei mir ein paar Probleme eingetreten sind, werde ich einen Kaiserschnitt am 31. Januar bekommen. Soweit ist es verstanden habe, wird im meinem Falle das ganze Mutterschaftsgeld (14 Wochen) zu Elterngeld angerechnet und es wird im Zeitraum 02. Januar 2017 - 01 Januar 2018 ausgezahlt (14 Wochen Mutterschaftsgeld und der Rest das berechnete Eltrngeld). Die Elternzeit wird dann bis 30 Januar 2018 gelten. Wenn ich allerdings den KS-Termin am 01. Februar 2017 hätte, dann bekäme ich für den ganzen Monat Januar (5 wochen und 1 Tag) Mutterschaftsgeld und ab 01 Feburar 2017 Eltengeld (inklusive 8 Wochen und 6 Tage Restmutterschagtsgeld) und dieses im Zeitraum 01. Februar 2017 - 31. Januar 2018? Die Elternzeit gilt bis am 31. Januar. Somit wird in diesem zweiten Fall mehr Geld insgesamt ausgezahlt für denselben Zeitraum - Beginn des Mutterschutzes - Ende Elternzeit? Aus medizinischen Gründen ist bei mir der Termin nicht verschiebbar, ich möchte allerdings wissen, wie das System funktioniert und womit ich zu rechnen habe. Über eine Rückmeldung würde ich mich sehr freuen. Mit freundlichen Grüßen, Alexandra K.
von Esmussschoensein am 16.01.2017, 12:57