Sehr geehrte Frau Bader, mein Mann hat eine sog. Translokationssyndrom und dabei ist die Gefahr erhöht, dass unser ungeborenes Kind an Trisomie 13 oder 21 leiden könnte. Um dieses Riskolos herausfinden zu können, würden wir gerne den Praena Test machen lassen und baten die Kasse um Kostenübernahme. Diese lehnte mit folgendem Satz ab: " Die Maßnahme ist im Leistungskatalog der GKV nicht aufgeführt, da der diagnostische und therapeutische Nutzen der gelpanten Maßnahme durch den Bundesausschuss der Ärzte und KRankenkassen nicht anerkannt ist. Eine Kostenzusage darf grundsätzlich nicht erfolgen." Grundsätzlich darf doch eine Einzelfallentscheidung getroffen werden?? Es gibt mittlerweile einige Krankenkassen, die unter bestimmten Voraussetzungen diesen Test, anstatt einer Risiokoreichen Fruchtwasseruntersuchen übernehmen (wenn es einen Grund gibt, der in dem Fall die Erkrankung meines Mannes ist.). Ist das richtig? Ich würde gerne Widerspruch einlegen! Haben Sie diesbezüglich Tipps? Vielen herzlichen Dank NaBE
von NaBe am 15.12.2015, 15:01