Ich, Vollzeitbeschäftigte, unbefristet.
Angenommen ich bin schwanger, beantrage 2 Jahre Elternzeit, das Elterngeld wird auf 12 Monate ausgezahlt, somit steht mir im zweiten Jahr finanziell nichts weiter zu. ET nehmen wir mal den 08.10.2018, somit hätte ich am 08.10.2020 wieder meinen ersten Arbeitstag.
Da ich noch jede Menge Resturlaub habe, war gedacht, dass ich diesen direkt an die Elternzeit dran hänge, (ist in der Firma möglich), somit wäre mein erster Arbeitstag der 08.11.2020
Wenn ich dann wieder schwanger werde, kurz vor Ende des 2. Jahres Elternzeit oder eben im "Urlaubsmonat", und erneut ein BV bekomme (das ist sicher aufgrund Arbeitsumfeld), dann bekomme ich im BV mein normales Gehalt und somit auch die gleiche Höhe Elterngeld + Bonus usw.
Wie verhält es sich aber, wenn ich 2 Jahre Elternzeit nehme, und kurz vor Ende des 1. Elternzeitjahres erneut schwanger werde?
Kann ich dann meine Elternzeit vom 1. Kind aufgrund der neuen SS unterbrechen, um Mutterschutzlohn (Berufsverbot für SS 2) zu erhalten? Denn im 2. Jahr der Elternzeit für Kind 1 stünde mir ja nichts weiter zu, da elterngeld in den ersten 12 Monaten ausbezahlt wurde.
Bei frühzeitiger Beendigung der Elternzeit aufgrund SS Nr.2 würde ja dann das BV und somit Mutterschutzlohn greifen, oder?
Herzliche Grüße
von
Feely29
am 19.01.2018, 13:09
Antwort auf:
Frühzeitiges Beenden der Elternzeit bei erneuter Schwangerschaft möglich?
Hallo,
es ist nicht möglich, die Elternzeit vom ersten Kind zu unterbrechen, um in ein Beschäftigungsverbot zu rutschen. Sie können die erste Erde Elternzeit nur am Tag vor Beginn des zweiten Mutterschutzes beenden.
Um möglichst viel Elterngeld zu erhalten, sollten Sie sich für das erste Kind das Elterngeld auf 14 Monate auszahlen lassen. Außerdem müssen Sie am 14. Lebensmonat des ersten Kindes schon kurz vor der Geburt des zweiten Kindes stehen.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 19.01.2018
Antwort auf:
Frühzeitiges Beenden der Elternzeit bei erneuter Schwangerschaft möglich?
Du kannst die Elternzeit nicht zugunsten eines BV beenden, nur zum neuen Mutterschutz um den vollen Mutterschutzguschlag zu bekommen. Bist du kurz vor dem ersten Jahr wieder schwanger, bleibst du weiterhin in Elternzeit ohne Vergütung. Du kannst während der Elternzeit bis 30h/Woche in Teilzeit arbeiten, auch bei einem anderen Arbeitgeber, das muss dein jetziger AG jedoch genehmigen.
Kleiner Tipp, hängst du deinen Urlaub an den Mutterschutz dran bekommst du u.U. länger Elterngeld, wenn du es eben erst nach dem Urlaub beantragst, so zumindest sagte es mir eine Mitarbeiterin der Elterngeldstelle. Frag aber vorsichtshalber noch mal nach bevor du es so machst und möglicherweise doch einen Monat des Elterngeldes verlierst.
Liebe Grüße
Ryberia
von
Ryberia_16
am 19.01.2018, 14:17
Antwort auf:
Frühzeitiges Beenden der Elternzeit bei erneuter Schwangerschaft möglich?
Da EZ nicht bedeutet das man nicht arbeiten darf/kann - das ist nämlich durchaus erlaubt, sieht der Gesetzgeber nicht vor das die Länge der EZ eine Rolle für die Bemessung des neuen EG spielt. lediglich die Länge des EG-Bezuges ist maßgeblich - und da gilt längstens 14 Monate werden für das neue EG ausgeklammert.
Wenn Du also dann im zweiten Jahr das zweite Kind bekommst und bis dahin nicht gearbeitet hast, kannst du Pech haben und im schlechtesten Fall nur Mindestsatz plus Geschwisterbonus bekommen. ist das zu wenig, steht es dir frei innerhalb der EZ bis zu 30 Std die Woche zu arbeiten. Die EZ vorzeitig beenden geht aber deshalb nicht, und schon mal gar nicht um dann bezüglich BV und Sozialbetrug eine Leistung zu bekommen die man ja unschwager auch nicht hätte. Man darf eben nicht besser oder schlechter gestellt werden - was durch eine vorzeitige Beendigung mit der Absicht dann ein BV zu bekommen ja eben gegeben wäre. Davon ab, wenn du bereist schwanger bist wenn du aus der EZ bist, wird es auch weniger EG geben - denn die letzten 12 Monate sind maßgeblich für das neue EG. So lange dauert eine Schwangerschaft aber nicht - glücklicherweise muss ich da sagen. Du dürftest also erst schwanger werden wenn du schon wieder einige zeit in VZ arbeitest - also auch erst NACH dem Urlaub...
Also entweder sportlichen Abstand zwischen Kind1 und Kind2, oder um nicht zu großen Verlust zu haben wenigstens in TZ arbeiten oder erst wieder VZ arbeiten.
Ach ja, die Gesetze bezüglich BV werden immer strenger, da wird in den nächsten Jahren sicherlich noch das ein oder andere folgen. IMO kann in Zukunft KEINE Frau mehr mit einem 100% BV rechnen. Sich darauf zu verlassen kann fatal sein. Und nur weil man beim ersten Kind eines hatte, gilt das nicht für alle anderen Kinder.
Mitglied inaktiv - 19.01.2018, 16:20