Frühzeitige Rückkehr in der Elternzeit

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Frühzeitige Rückkehr in der Elternzeit

Sehr geehrte Frau Bader, im Prinzip habe ich mehrere Fragen was eine evtl. frühzeitige Rückkehr in meinem alten Betrieb angeht. Ich habe 2 Jahre Elternzeit eingereicht und würde nach 1,5 Jahren zurück gehen. Da ich weiß das ich meinem Arbeitgeber zu viel Gehalt verdiene (Arbeitgeber wechsel) und er das auch schon angesprochen hat möchte ich wissen ob ich eine Gehaltskürzung akzeptieren muss wenn ich z.B. auf eigenen Wunsch die Abteilung wechsel aber eine vergleichbare Aufgabe übernehme, nur halt in TZ (mir ist bewusst das sich das Gehalt durch die TZ verändert aber halt auf der Basis von meinem alten fest Gehalt und nicht einfach weil ich meinem Arbeitgeber zu viel Geld verdiene). Und was muss ich beachten sollte ich eine andere Arbeitsstelle finden und möchte vor der Rückkehr kündigen, in meinem Vertrag steht eine Kündigungsfrist von 2 Monaten drin ich bin seit fast 10 Jahren in der Firma, ändert sich was an der Kündigunsfrist durch die Betriebszugehörigkeit? Vielen Dank für Ihre Mühe

von Ariel02 am 17.01.2017, 11:19



Antwort auf: Frühzeitige Rückkehr in der Elternzeit

Hallo, eine Verkürzung der Elternzeit muss der Arbeitgeber nur zustimmen, wenn es neue wichtige wirtschaftliche Gründe gibt, wie Zimmer für die plötzliche Arbeitslosigkeit des Vaters. Ansonsten, wenn er zustimmt, können sie vorzeitig beenden. Dann muss er Ihnen aber den alten Lohn weiterzahlen. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 19.01.2017



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