Frage: fristlose kündiging

Hallo ich weiß es gehört nicht zu ihren fachgebiet aber ich stelle meine frage trotzdem. Mein mann war längebzeit arbeitslos und es haben sich mietschulden angesammelt. Nun hatten wir die fristlose kündigung zum 31.6.16 bekommen. Da wir so schnell keine wohnung bekommen haben sind wir jetzt noch drin. Nun hat das arbeitsamt die offene miete bezahlt. Somit wir ja soweit ich weiß die kündigung hinfällig. Nun sagt unsere vermieterin sie will das wir innerhalb der nächsten 4 wochen ausziehen sonst reicht sie die räumungsklage ein. Kommt sie damit überhaupt durch und was kann ich machen wenn sie die räumungsklage dann einreicht? Vielen dank Maria Haller

von maria1993 am 08.07.2016, 13:58



Antwort auf: fristlose kündiging

Euch eine neue Wohnung suchen ? Mein Schwiegervater vermietet auch und hatte den gleichen Fall. Und hat vor Gericht gewonnen, der Mieter wurde geräumt. Möchtest Du Mieter haben bei denen Du nicht weißt ob sie zahlen oder nicht? Es gibt Vermieter die sind auf regelmäßige Mieten angewiesen um ihre eigenen Rechnungen zu bezahlen.

von Sternenschnuppe am 08.07.2016, 14:04



Antwort auf: fristlose kündiging

Hallo, wurde ausschließlich fristlos gekündigt - oder hilfsweise auch ordentlich? Und welche Fristen wurden ggf. gesetzt?

Mitglied inaktiv - 08.07.2016, 14:06



Antwort auf: fristlose kündiging

Du gehst zum Wohnungsamt deiner Kommune, setzt dich mit einem Sachbearbeiter zusammen und legst die Karten auf den Tisch: Euch droht Obdachlosigkeit. Daraufhin wird die Kommune tätig werden, um dies zu verhindern. Bspw könnte sie eure jetzige Wohnung für euch beschlagnahmen, sogar wenn der Vermieter eine Räumungsklage gewonnen hat und der Gerichtsvollzieher bereits geschrieben hat.

von Pamo am 08.07.2016, 19:40



Antwort auf: fristlose kündiging

Hallo, da Du nicht geantwortet hast: Wenn es nur eine fristlose Kündigung war, dann ist die mit der Nachzahlung wohl erstmal vom Tisch (kommt auf die genauen Umstände an). War hilfsweise auch die ordentliche Kündigung ausgesprochen, dann hat die meistens Bestand (kommt auch auf den Einzelfall an). Würd emich schnell mit dem Amt in Verbindung setzten. Ein KRäumungsklage vor Gericht wird noch viel teurer. Da müßtet ihr, wenn ihr verliert, auch noch die Rechtsanwaltskosten der Gegenseite sowie die Gerichtskosten tragen (der Titel ist 30 Jahre lang vollstreckbar). Das sind leicht mehrere 1000 €. Achja, wenn es zur Räumungsklage kommt, dann muss das Gericht von Amts wegen die Behörden über die drohende Obdachlosigkeit informieren. Ein Räumungsprozess dauert (je nach Richter) so zwischen 2 und 6 Monaten (außer im Falle eines Versäumnisurteils). Bevor kein rechtskräftiges Urteil vorliegt, ist eine Zwangsräumung nicht möglich (nach Urteil dauert das meistens so 2 - 3 Monate). Die Räumung muss vom Gerichtsvollzieher vorher angekündigt werden und ihr müßt die Kosten tragen (auch wieder mehrere 100 bis z.T. mehrere 1000 € - je nachdem, ob ein Unternehmen die Räumung durchführen muss). Ich würde auf jeden Fall eine Räumungsklage und Zwangsräumung vermeiden!!!!

Mitglied inaktiv - 09.07.2016, 08:28