Sehr geehrte Frau Bader! Befinde mich gerade in Elternzeit mit Kind 2 und habe überraschend ein Teilzeitjobangebot von einem anderen Arbeitgeber bekommen. Meine Fragen: 1. Muß ich dem AG (Bäcker) bei der Bitte um Zustimmung des Teilzeitjobs den neuen AG (Vermesser) namentlich nennen, auch wenn es eine völlig andere Branche ist? 2. Ist bei der Antragstellung von mir eine Frist einzuhalten, wann ich mit der Arbeit anfangen kann? 3. Wäre es schlimm, wenn ich den Teilzeitjob schon begonnen habe, da der Chef dringende Aufträge hat oder muß ich 4 Wochen auf Antwort vom alten AG warten? Habe bisher auf sämtl. Anträge keine Antwort von ihm erhalten u. denke, daß es nun nicht anders ist. Vielen Dank! Anka
von Anka12 am 12.07.2017, 02:14