Frage: Frist Wiederaufnahme

Sehr geehrte Frau Bader, Ich habe in den Jahren 2010 bis 2012 Vollzeit gearbeitet! In August 2012 wurde mein erstes Kind geboren und bin zwei Jahre in Elternzeit gegangen! In August 2014 kam mein zweites Kind und habe für den jüngeren drei Jahre Elternzeit beantragt! Diese läuft nun im August 2017 aus! Bis wann muss ich meinem Arbeitgeber mitteilen, dass ich wieder Vollzeit arbeiten komme? Kann er mir diesen ablehnen? Ich möchte meine Beschäftigung so weiterhin ausüben, wie vor den Schwangerschaften! Danke

von sonjaa am 03.05.2017, 23:17



Antwort auf: Frist Wiederaufnahme

Hallo, ab dem ersten Tag nach Ihrer Elternzeit haben Sie ein Anspruch auf Ihre alte Vollzeitstelle. Das brauchen Sie dem Arbeitgeber nicht mitzuteilen, das ist automatisch so. Ich würde ihn jedoch darauf hinweisen, da Sie ja nun lange weg waren hat er es vielleicht nicht auf dem Schirm. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 04.05.2017



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