Sehr geehrte Frau Bader, Ich bin freiwillig krankenversichert bei der Securvita BKK und zahle als geringfügig Beschäftigte den ermäßigten Beitragssatz von 130,38 Euro (teilzeit selbstständig, ansonsten Studentin. Da ich über 30 bin, steht mir keine studentische Versicherung zu). Ein Anspruch auf Krankengeld besteht nicht. Zudem bin ich in der 35. Woche schwanger, Entbindungstermin ist der 15. August 2012. Leider kann ich nicht herausfinden, ob mir irgendeine Art von Mutterschaftsgeld - entweder von der Krankenkasse oder dem Bundesversicherungsamt zusteht. Können Sie mir weiterhelfen? Ich bin für jegliche Hilfe dankbar! Mit freundliche Grüßen, Jezobel
von Jezobel am 05.07.2012, 18:15