Hallo Frau Bader,
und hallo an alle anderen,
ich hoffe mir kann hier jemand weiterhelfen.
Ich bin freiwillig gesetzlich versichert und werde nicht ganz schlau aus dem was ich im Netz finde.
Was bekomme ich im MuSchU? 13,00 €/Tag von der Krankenkasse + Zuschuss des Arbeitgebers auf mein aktuelles Netto oder steht mir das nicht zu?
Muss ich dann meinen KV-Anteil weiterhin zahlen?
Wie sieht es beim Elterngeld aus? Ich möchte für ein Jahr zuhause bleiben und in dieser Zeit Elterngeld beziehen. Mein Mann ist ebenfalls freiwillig gesetzlich versichert, allerdings bei einer anderen Krankenkasse. Kann ich mich jetzt für das Jahr bei ihm beitragsfrei mit Familienversichern? Oder muss ich Beiträge zahlen.
Vielen Dank für Ihre / Eure Infos.
Liebe Grüße
Heike
von
heike0502
am 25.02.2015, 14:00
Antwort auf:
Freiwillig gesetztlich Versichert MuSchU / Elterngeld
Hallo,
klären Sie mitd er KK, was Sie genau versichert haben (Krankentagegeld).
Ich musste in der EZ weiter die Beiträge zur fw. KK zahlen.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 02.03.2015
Antwort auf:
Freiwillig gesetztlich Versichert MuSchU / Elterngeld
Bist du verbeamtet und freiwillig gesetzlich versichert? Oder liegst du über der Einkommensgrenze? Es kommt darauf an, ob dein Arbeitgeber dir weiter dein Gehalt zahlt - gekürzt um das Mutterschaftsgeld, das von der KK kommt, oder ob du (volle) Dienstbezüge erhältst - in dem Fall würde die KK natürlich nichts zahlen. Ich habe Dienstbezüge erhalten und musste im MuSchu dann weiter meinen KK-Beitrag zahlen.
In der Elternzeit wurde der Beitrag neu berechnet anhand des Elterngeldes. Auf jeden Fall wirst du nicht automatisch in den Genuss der Beitragsfreiheit kommen, wie gesetzlich Pflichtversicherte. Ich hatte leider keinen Partner, bei dem ich mich mit familienversichern hätte können, bin aber der Meinung, dass das prinzipiell möglich ist.
Liebe Grüße
PP
von
pinkipink
am 25.02.2015, 15:31
Antwort auf:
Freiwillig gesetztlich Versichert MuSchU / Elterngeld
Hallo pinkpink,
Ich liege über der Einkommensgrenze.
Daher eben auch die Verunsicherung, wie das mit dem AG-Anteil während der MuSchU aussieht.
Mein Nettogehalt ist aktuell exclusive der KV und PV. Die wird erst nachträglich abgezogen. Daher wäre es klar das wenn ich mein bisherigens Netto bekomme, das ich weiterhin zahlen muss.
Wie hat das mit der Neuberechnung für das Elterngeld funktioniert? Ich habe meinen festen Betrag, denn ich für die KV im Monat zahlen muss und bekomme 50% vom Arbeitgeber zurückerstattet. Meine Befürchtung ist nun, dass nicht wirklich viel vom Elterngeld übrig bleibt...
Jetzt habe ich aber folgende Info gefunden: "wer freiwillig versichert ist und während der Elternzeit kein Einkommen hat und ein fiktiver Anspruch auf Familienversicherung bestünde, ist während der Elternzeit beitragsfrei weiterversichert".
Nur weiß ich nicht, wie das ist bzgl. der Familienversicherung wenn beide freiwillig gesetzlich sind.
Viele Grüße
Heike
von
heike0502
am 26.02.2015, 10:12