Hallo
Ich bin in der 13 ssw arbeite in der Gastronomie wo öffentlich geraucht wird.
Mein FA meinte heute das mein AG mich freistellen müsste ?! Was genau heisst das Kündigung ?! Da mein FA mir auch nichts aufstellte
Mfg
von
Yvonneproudmom4
am 10.11.2016, 16:57
Antwort auf:
Freistellung
Hallo,
Ihr AG muss eine Gefährdungsprüfung vornehmen u darf Sie dann versetzen - oder muss ein Bv aussprechen. Das bedeutet, Freistellung bei vollem Lohn.
Besonderen Kündigungsschutz hat man eh als Schwangere.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 14.11.2016
Antwort auf:
Freistellung
Dein Arbeitgebeber muss dich nicht freistellen, aber er darf dir einen rauchfreien Ersatzarbeitsplatz anbieten, wenn er die Möglichkeit dazu hat.
Dazu muss ich sagen, dass man idR nur dann auf einem rauchfreien Arbeitsplatz bestehen kann, wenn man auch selber nicht raucht. Rauchst du selber nicht gerade wenig, dann erübrigt sich das Problem.
Mitglied inaktiv - 10.11.2016, 18:48