Frage: Freistellung nach Elternzeit

Sehr geehrte Frau Bader, ich habe Ihnen gestern schon geschrieben. Ende Februar endet meine jetzige 3jährige Elterzeit und es vergehen 6 Wochen bis zum Beginn der neuen Mutterschutzfrist, in denen ich arbeiten muss. Bzw. nicht arbeiten soll, da meine Chefs sagen, eine Einarbeitung für 6 Wochen (im Steuerbüro) würde nicht lohnen. Sie boten mir eine unbezahlte Freistellung an. Diese kommt nach Rücksprache mit meiner KK nicht infrage, da im Krankheitsfall kein Krankengeld gezahlt werden würde. Ich würde gern eine sog. einvernehmliche widerrufliche bezahlte Freistellung fordern. Hab ich darauf einen gesetzlichen Anspruch? Welche Möglichkeiten habe ich, meinen Gehaltsanspruch durchzusetzen? Mit freundlichen Grüßen und einem dicken Dankeschön

von sav.annah am 15.01.2015, 10:34



Antwort auf: Freistellung nach Elternzeit

Hallo, ich wüsste nicht, warum Sie einen Anspruch auf Freistellung haben sollten - und dann auch noch bezahlt. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 15.01.2015



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